Bankvorsprache

Bei der Bankvorsprache präsentieren Verbraucher ihr Finanzierungsvorhaben für eine Immobilie, um die Realisierbarkeit und die zu erwartenden Konditionen abzuklären. In diesem Prozess fordert das Kreditinstitut umfassende Informationen ein. Diese beziehen sich primär auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Antragsteller sowie auf die persönlichen Lebensumstände. Ziel der Bank ist es, sich ein präzises Bild über das Finanzierungsvolumen und das damit verbundene Ausfallrisiko zu verschaffen.

Im Rahmen des Gesprächs müssen Antragsteller ihr monatliches Nettoeinkommen sowie die Art ihres Arbeitsverhältnisses offenlegen. Angestellte in ungekündigter Festanstellung, die ihre Probezeit bereits beendet haben, genießen bei der Kreditprüfung meist eine höhere Priorität als Freiberufler oder Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen. Auch das vorhandene Vermögen wird detailliert abgefragt. Hierbei unterscheidet das Institut zwischen liquiden Mitteln, die direkt als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen, und sonstigen Vermögenswerten, die lediglich als zusätzliche Sicherheit dienen. Zudem spielt der Familienstand eine Rolle bei der statistischen Evaluierung der Haushaltsrechnung.

Objektbewertung und Ergebnis der Finanzierungsberatung

Neben der Bonität des Kunden wird das konkrete Immobilienvorhaben detailliert analysiert. Von zentraler Bedeutung sind hierbei der Finanzierungsumfang, der Eigenkapitalanteil sowie die spezifischen Eigenschaften der Immobilie. Eine marktgängige Standardimmobilie mit hohem Eigenkapitalanteil lässt sich in der Regel leichter finanzieren als ein sehr spezielles Objekt. Der Grund hierfür liegt in der Drittverwendungsfähigkeit: Standardisierte Immobilien lassen sich im Falle einer Verwertung deutlich schneller und sicherer veräußern.

Die Bankvorsprache sollte dem Kreditnehmer am Ende Klarheit darüber verschaffen, ob das Vorhaben umsetzbar ist und welche monatlichen Belastungen entstehen. Sollte eine Zusage unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich sein, dient das Gespräch dazu, die Schwachstellen in der Finanzierungskonzeption aufzuzeigen. So kann der Antragsteller gezielt nachbessern, etwa durch die Einbringung von mehr Eigenkapital oder die Wahl eines kostengünstigeren Objekts.