Die Zwischenfinanzierung versteht sich als Darlehen mit einer kurzen Laufzeit, das dazu genutzt wird, vorübergehenden Bedarf an liquiden Mitteln im Rahmen eines Bauvorhabens bzw. eines Immobilienerwerbs zu überbrücken. Typische Anwendungsfälle der Vorgehensweise sind die Vorfinanzierung eines Bausparvertrages bis zum Zeitpunkt zu dessen Zuteilung und die Immobilienfinanzierung bei einem gleichzeitig stattfinden Verkauf einer Bestandsimmobilie und dem Erwerb eines anderen Objekts, wobei letzterer zeitlich vor der Veräußerung oder der Bezahlung der ersten Immobilie liegt.

Im Falle eines vorfinanzierten Bausparvertrags dient die gesamte Bausparsumme bei Zuteilung zur Ablöse der Zwischenfinanzierung, wobei die erworbene Immobilie als grundpfandrechtliche Sicherheit für die darlehensgebende Bank dient. Wird ein Immobilienkauf vorfinanziert, der grundsätzlich mit dem Veräußerungslos aus einer anderen Transaktion zu decken ist, gilt das zum Verkauf stehende Objekt als Sicherheit.

Die Zinsen einer Zwischenfinanzierung entsprechen den marktüblichen Bedingungen. Aufgrund der kurzen Laufzeit, die in der Regel nicht mehr als sechs Monate beträgt, wird auf eine Zinsbindung ebenso verzichtet wie auf ein Cap, um die Kosten der Finanzierung möglichst gering zu halten. Stehen die Mittel zur Rückführung dann in Form von Liquidität entweder durch die Bausparsumme oder durch den Transaktionserlös zur Verfügung, kann das zur Zwischenfinanzierung herangezogene Darlehen ohne Fristbindung in Form einer einmaligen Sondertilgung zurückgeführt werden.

Zwischenfinanzierungen sind für die darlehensnehmende Partei insbesondere dann interessant, wenn der Immobilienmarkt eine günstige Kaufgelegenheit bietet, die notwendige Liquidität jedoch nicht vorhanden ist. Soll von einer selbstgenutzten Immobilie in eine andere umgezogen werden, kann darüber hinaus eine Zwischenfinanzierung schon allein deshalb erforderlich sein, da die Bezahlung des ersten Objekts zeitlich nach der Transaktion der neuen Immobilie liegt. Weiterhin wird die Variante häufig genutzt, um erwartetes Vermögen aus einer in der Zukunft liegenden Erbschaft oder Schenkung schon in der Gegenwart zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie heranzuziehen.
Steuerlich lassen sich die Zinsen für ein zur Zwischenfinanzierung genutztes Darlehen nur im Falle nicht selbstgenutzte Wohneigentums.