Unter der Zinsbindungsfrist versteht man bei Festzinsdarlehen den Zeitraum, über den der bei Vertragsabschluss vereinbarte Zinssatz festgeschrieben ist. In der Regel können Kreditnehmer selbst festlegen, ob sie den Zinssatz damit für eine bestimmte Zeit fixieren möchten und wenn ja wie lange. Möglich sind dabei Zeiten von einem bis hin zu 30 Jahren, übliche Laufzeiten bewegen sich jedoch in der Regel zwischen fünf und 20 Jahren.

Hat man sich für die Inanspruchnahme einer Zinsbindung entschieden bedeutet das, dass der Zinssatz für diese Zeit nicht geändert werden darf – weder von der Bank aufgrund steigender oder fallender Marktzinsen noch vom Kreditnehmer, der in Zeiten fallender Zinsen seinen Zinssatz gern anpassen würde. Möglich macht das nur ein Darlehen mit variablem Zinssatz, für das eine Zinsbindungsfrist naturgemäß nicht üblich ist.

Von Vorteil ist eine Zinsbindung demzufolge immer dann, wenn man in Zeiten niedriger Zinsen das Darlehen abschließt und es in Zeiten hoher Marktzinsen tilgt. Andersherum drohen hohe Zusatzkosten, wenn das Darlehen in Zeiten hoher Marktzinsen abgeschlossen wird und die Zinsen danach fallen – der fixierte hohe Zinssatz könnte während der gesamten Zinsbindungsfrist nicht geändert werden. Es gilt also, die Zinsbindung gut abzuwägen, um von niedrigen Marktzinsen profitieren zu können, gleichzeitig aber auch vor einem hohen Zinsanstieg geschützt zu sein.

Neben den aktuellen Marktzinsen und der zu erwartenden Marktentwicklung spielen aber auch noch andere Aspekte eine große Rolle bei der Festlegung der Zinsbindung. Die Einkommenssituation ist beispielsweise genauso zu betrachten wie der Zeitpunkt, zu dem man schuldenfrei sein möchte. Das Sicherheitsbedürfnis steht der Risikobereitschaft gegenüber.

Übrigens: Die wenigsten Darlehen sind mit Ablauf der Zinsbindung vollständig getilgt. Deshalb heißt es bereits einige Jahre vor Ende der Zinsbindung den Markt beobachten. Befindet sich der nämlich gerade in einer Tiefzinsphase ist es möglich, sich bereits heute die niedrigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung mittels eines Forward-Darlehens zu sichern.

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