Das eingetragene Wohnrecht versteht sich als das vom Eigentümer einer Immobilie verbindlich an eine dritte Person ausgesprochene Recht, für einen bestimmten Zeitraum oder bis zum Ende des Lebens des Begünstigten in einer Immobilie zu wohnen. Das Wohnrecht kann informell per Vertrag zugesprochen werden oder aber durch notariellen Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Ein lebenslanges Wohnrecht wird in der Praxis von Kindern gegenüber ihren Eltern eingeräumt, wenn eine Immobilie in Form einer vorzeitigen Erbschaft übertragen wird. Die ehemaligen Besitzer sichern sich damit das Recht, lebenslang in der angestammten Immobilie wohnen zu können.

Das Wohnrecht ist grundsätzlich nicht aufzuheben, ohne dass beide Parteien sich damit einverstanden erklären. Bedeutsam ist eine Eintragung der Berechtigung im Grundbuch. Sollte der neue Eigentümer aufgrund einer Insolvenz zu einer Veräußerung gezwungen sein, hat das Wohnrecht nur dann weiteren Bestand, wenn es an einem ausreichend vorgezogenen Rang im Grundbuch eingetragen wird, an dem sämtliche andere Gläubigeransprüche gegen den Eigentümer der betreffenden Immobilie bereits abgegolten sind. Andernfalls erlischt das Wohnrecht, wenn im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Übertragung des Objektes an Dritte erfolgt.

Ein an erster Stelle im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht macht eine Immobilie für Dritte grundsätzlich unverwertbar und führt folglich zu einer nahezu totalen Illiquidität des Vermögenswertes. Dennoch ist es prinzipiell zulässig, ein Wohnrecht auch von einem Dritten ausüben zu lassen, wobei hierzu das Einverständnis der Inhaber des Rechts von Nöten ist.

Das eingetragene Wohnrecht ist insbesondere im Familien- und Erbrecht von signifikanter Bedeutung und wird sehr häufig zur frühzeitigen Übertragung von Immobilien verwendet. Der Vorteil für alle beteiligten Parteien liegt in der – zumindest bei im Grundbuch vorrangig eingetragenen Rechten – Sicherheit m Hinblick auf den Vermögensstatus: Der Beschenkte verfügt vorzeitig über einen signifikanten Vermögensgegenstand, der Schenkende kann sich eines lebenslangen Aufenthaltes in der Immobilie sicher sein.

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