Um eine Wohngebäudeversicherung kommt kein Hausbesitzer oder –bauer herum – schon allein deshalb nicht, weil diese Versicherung in den meisten Fällen von der Bank für eine Kreditvergabe vorausgesetzt wird und sie in manchen Teilen Deutschlands sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Genau genommen handelt es sich dabei nicht um eine einzige Versicherung, sondern um einen Verbund aus fünf einzelnen Versicherungen. Daher leitet sich auch die alternative Bezeichnung verbundene Wohngebäudeversicherung ab.
Eine Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel die Feuer-, die Glasbruch-, die Elementarschaden-, die Leitungswasser sowie die Sturm- und Hagelversicherung. Ist ein Versicherungsabschluss notwendig, sollte man sich genügend Zeit nehmen, um die einzelnen Angebote sorgfältig gegeneinander abzuwägen, denn nicht immer ist die günstigste Versicherungsvariante auch die am besten geeignete. So beinhalten manche Wohngebäudeversicherungen zwar eine Elementarschadenversicherung, schließen aber so wichtige Schadensfälle wie Hochwasser aus. In einem solchen Fall wäre es mit einer Immobilie, die durchaus von Hochwasser betroffen sein könnte, sinnvoller, eine etwas teurere Police mit integriertem Hochwasserschutz zu unterzeichnen oder aber eine Zusatzpolice abzuschließen.
Prinzipiell ist es natürlich auch möglich, jede der fünf Versicherungen einzeln abzuschließen – durch den Abschluss der Wohngebäudeversicherung kommt man jedoch häufig in den Genuss besonders günstiger Konditionen. Ein separater Abschluss einer Police ist nur dann sinnvoll, wenn das ausgewählte Versicherungspaket nicht alle Wunschleistungen enthält.
Die Prämien für eine Wohngebäudeversicherung richten sich häufig entweder nach der Wohnfläche oder nach der gewünschten Versicherungssumme. Auch eine Einstufung des Versicherungsnehmers nach Bauartklasse und Sturmzonen ist gängig und zulässig. Um die Versicherungssumme exakt beziffern zu können, setzt man den gleitenden Neuwert an, der in Abhängigkeit von Baukostenindex und Prämienfaktor jährlich neu berechnet wird. Zu beachten ist, dass die Versicherungssumme den Wiederherstellungskosten entsprechen sollte: Neben den Materialkosten sind also auch mögliche Baunebenkosten zu berücksichtigen. Um einen stets idealen Versicherungsschutz zu genießen, sollten Änderungen am Haus wie beispielsweise Umbauten, Wintergärten, Garagen etc. dem Versicherer zügig mitgeteilt werden.