Als Wärmedämmung werden im weitesten Sinne alle baulichen Maßnahmen bezeichnet, die der Reduktion des thermischen Wärmeverlustes von Gebäuden dienen und so die zur Beheizung von Räumlichkeiten notwendigen Energiekosten verringern. Die technischen Möglichkeiten bei der Wärmedämmung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und führen bei korrekter Anwendung zu effektiven Ergebnissen.

Von ganz wesentlicher Bedeutung bei Maßnahmen zur Wärmedämmung sind die Verkleidung von Wänden und des Daches, die Fenster sowie mögliche weitere potenzielle Austrittspunkte für Wärme nach außen. Die Reduktion des Transmissionswärmeverlustes ist das oberste Ziel aller Maßnahmen zur Wärmedämmung.

Die Energieeffizienz eines Gebäudes ist von signifikanter Bedeutung für dessen Wert, da der Primärenergieverbrauch für die anfallenden Betriebskosten von Bedeutung ist. Seit Juli 2008 existiert in Deutschland ein Energieausweis für Gebäude, der Angaben darüber enthält, wie hoch der Energiebedarf eines Objektes ist und der neuen Mietern oder Käufern vom Eigentümer zugänglich gemacht werden muss.

Bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden zuträglich sind, wie es bei der Wärmedämmung, sofern sie fachgerecht durchgeführt wird, der Fall ist, werden durch unterschiedliche Programme der öffentlichen Hand gefördert. Neben Zuschüssen durch den Bund, die Länder oder Förderinstitutionen der Europäischen Union werden dazu insbesondere Kredite aus Programmen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt. Die Zinssätze dieser Kredite werden dabei aus Mitteln des Bundeshaushaltes vergünstigt und sollen so einen Anreiz zur Gebäudesanierung unter dem Blickwinkel der Energieeffizienz schaffen.

Wärmedämmung kann insbesondere bei älteren Objekten zu einer deutlichen Reduktion des Primärenergiebedarfs führen und dadurch die Kosten zur Unterhaltung senken. Die Durchführung entsprechender Maßnahmen lohnt deshalb für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien ebenso wie für Besitzer von vermieteten Objekten. Bei letzteren gestaltet sich die Wärmedämmung aus steuerlichen Gründen ganz besonders vorteilhaft, da die Investitionskosten als Betriebskosten in Teilen steuerlich geltend gemacht werden können.