Als Verzinsungsbasis wird im Bereich der privaten Baufinanzierung unter anderem ein Referenzzinssatz bezeichnet, auf dessen Grundlage der Darlehenszins im Tilgungsverlauf den Gegebenheiten am Kapitalmarkt angepasst wird. Als Verzinsungsbasis dienen in vielen Kreditverträgen der EONIA oder der EURIBOR. Bei beiden handelt es sich um sehr wichtige Zinssätze des Interbankenmarktes. Da Hypothekenfinanzierungen meist über einen langen Zeitraum laufen, während der Interbankenmarkt sich auf Darlehen von maximal einem Jahr beschränkt, stellen die Referenzzinsätze nicht den tatsächlichen Darlehenszins dar, sondern verstehen sich als die Basis davon, der ein bestimmter Wert zugeschlagen wird. So kann im Darlehensvertrag beispielsweise festgelegt sein, dass der Zinssatz des Kredites sich aus dem EONIA-Zinssatz zuzüglich zwei Prozentpunkten zusammensetzt. Steigt der EONIA dann beispielsweise um einen Prozentpunkt, steigt auch der Kreditzins, den der Darlehensnehmer an seine Bank entrichten muss, um einen Prozentpunkt. Sinkt der EONIA auf null Prozent, beträgt der Darlehenszins zwei Prozent und setzt sich dann folglich nur noch aus dem Aufschlag zusammen. Wie hoch der Aufschlag ausfällt, hängt zum einen mit dem Anstieg der Zinskurve zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme, zum anderen mit den individuellen Begebenheiten wie etwa dem Beleihungsauslauf oder der persönlichen Bonität des Kreditnehmers zusammen.

Von der Entwicklung der Verzinsungsbasis ist abhängig, wie hoch die Zinskosten der Immobilienfinanzierung insgesamt ausfallen. Eine günstige Zinsentwicklung kommt dem Kreditnehmer zugute, hohen Zinsen belasten ihn. Um einen zu starken Anstieg des Darlehenszinssatzes zu verhindern, der im schlimmsten Fall die ordnungsgemäße Rückzahlung in Gefahr bringt, sollten Kreditnehmer ein Zinscap mit ihrer Bank vereinbaren, das den absoluten Zinssatz unabhängig von der Entwicklung der Verzinsungsbasis auf ein bestimmtes und aus eigener Kraft zu tragendes Niveau begrenzt. Das Cap ist in der Regel mit Kosten verbunden, deren Höhe sich nach der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt richtet, deren Zweck aber im Falle deutlich steigender Zinsen unbestritten ist und den Kreditnehmer vor großem Schaden bewahrt.