Die Vertragsannahme bezeichnet die verbindliche Zusage zum Abschluss einer Übereinkunft über eine Baufinanzierung seitens der darlehensgebenden Bank. Mit der Vertragsannahme erhalten die im Darlehensvertrag fixierten Bedingungen Rechtsgültigkeit, wodurch sich der Beginn der operativen Abwicklung der Finanzierung definiert.
Die Vertragsannahme erfolgt schriftlich und wird dem Antragsteller auf dem Postweg und in der Regel per Einschreiben zugestellt. Sie ist als Abschluss von Vertragsverhandlungen und als positive Reaktion der Bank auf das Angebot des Kreditnehmers zu verstehen, dessen Angebot in juristischer Sicht durch die Antragstellung und die damit verbundene Abgabe einer wirksamen Willenserklärung erfolgt. Nach Zustellung der Vertragsannahme durch das Kreditinstitut beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist mit einer Dauer von zwei Wochen, über in Zusammenhang mit der Zusage schriftlich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterrichten ist.
Zum Zeitpunkt der Vertragsannahme stehen sämtliche Details der Finanzierung bereits fest. Dazu zählen neben dem Darlehensbetrag, dem zugrundegelegten Zinssatz sowie einer eventuellen Zinsbindung auch vertragliche Vereinbarungen zu den Modalitäten einer eventuellen Sondertilgung, Anlässe für die außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrages sowie der anfängliche Tilgungssatz.
Grundsätzlich ist eine schriftlich erklärte Vertragsannahme nur dann von juristischer Bedeutung, wenn der angenommene Vertrag gänzlich dem vom Antragsteller angebotenen entspricht. Wird eine Annahmeerklärung in Verbindung mit einer Änderung der Vertragsbedingungen ausgesprochen, versteht der Gesetzgeber dies als neues Angebot, das zustimmungspflichtig seitens des Kreditnehmers ist. Diese Behandlung ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn der Zinssatz, der dem Darlehensvertrag zugrunde gelegt wird, tagesaktuell bestimmt wird und sich binnen kurzer Zeiträume, die durch die Verzögerungen im Schriftverkehr entstehen, Differenzen im Zinssatz ergeben können.
In der Praxis fixieren darlehensgebende Banken mit dem Eingang des Angebots des Antragstellers den Darlehenszins bis zur Annahmeerklärung, so dass eine Zusage zu veränderten Konditionen und damit eine rechtlich neue Willenserklärung nicht Geschäftspraxis ist.
Bei den meisten Banken beträgt die Zeitspanne zwischen Angebot des Antragstellers und Annahme durch das Kreditinstitut etwa zwei Wochen.