Als Verrentungshypothek wird ein Darlehen bezeichnet, das Eigentümer von abbezahlten Immobilien im Alter aufnehmen, um ihre Einkünfte nach dem Erwerbsleben aufzubessern. Dabei wird von der Bank ein lebenslanger monatlicher Betrag gezahlt. Nach dem Tod des Eigentümers geht die Immobilie in den Besitz der Bank über. Wie hoch die lebenslange Rente ausfallen kann, richtet sich nach dem Wert der Immobilie, dem bei Abschluss des Vertrages geltenden Zinssatz am Kapitalmarkt und der Lebenserwartung des Rentenempfängers. Dabei gilt, dass mit steigender Lebenserwartung bzw. bei einem recht jungen Lebensalter die Zahlungen geringer ausfallen. Die liegt zum einen daran, dass bei einem 60jährigen Eigentümer die Zahlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger erfolgen als bei einem 75jährigen. Zum anderen muss die Bank die erfolgten Auszahlungen vom Moment der Auszahlung an auch verzinsen. Die Art der Immobilie ist eine weitere wichtige Schlüsselgröße bei der Bestimmung der Rentenhöhe. Da das Objekt nach dem Tod des Eigentümers in den Besitz der Bank übergeht, muss diese es auch veräußern bzw. vermieten. Deshalb fällt die maximale Beleihungsgrenze bei speziellen Objekten, die sich nur schwer verlaufen lassen, geringer aus. Die Bank rechnet hier einen eventuellen erforderlichen Preisabschlag mit ein. Es kann durchaus vorkommen, dass die Summe der vertraglich vereinbarten Zahlungen sich auf einen Betrag beläuft, der weit unterhalb des eigentlichen Objektwertes liegt. Verrentungshypotheken sind in Deutschland wenig populär, so dass der Markt recht eng ist. Dies führt zu zusätzlicher Intransparenz und höheren Kosten. Eine lebenslange Rente muss sich nicht nur auf den Eigentümer beziehen: Auch Ehegatten können abgesichert werden. Der Vorteil von Verrentungsmodellen für Eigentümer liegt in der einfachen und schnellen Möglichkeit, die Rente aufzubessern. Durch das lebenslange Wohnrecht ist zudem das Risiko eliminiert, noch einmal aus den eigenen vier Wänden ausziehen zu müssen. Eine Alternative für Eigentümer mit zahlungskräftigen und an dem Objekt interessierten Erben kann der Verkauf bzw. die Verrentung an diese sein, bei der ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart werden kann.