Als Tilgungsträger versteht sich ein Finanzprodukt, das vom Darlehensnehmer gemäß vertraglicher Vorgaben regelmäßig und in definiertem Umfang bedient wird und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft der endfälligen Tilgung eines Kredites dient. Im Rahmen privater Baufinanzierungen dienen sehr häufig Kapitallebensversicherungen als Tilgungsträger. Dabei werden vom Kreditnehmer ausschließlich die Zinsen auf den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag bezahlt, eine Tilgung erfolgt nicht. An die Stelle der Rückzahlung des Darlehens tritt die Unterhaltung der Lebensversicherung, deren Ablaufleistung bei Fälligkeit dem offenen Kredit der Höhe nach entspricht und zum vorgesehenen Zeitpunkt der Ablöse dient.
Wird die Rückführung eines Hypothekenkredites über einen Tilgungsträger vereinbart, so muss der garantierte Wert der Police am Tage der Fälligkeit mindestens dem offenen Darlehensbetrag entsprechen. Folglich setzt sich die kalkulatorische Einzahlung aus den Eigenleistungen und dem Garantiezins zusammen; Überschussbeteiligungen werden nicht berücksichtigt. Es sind auch fondsgebundene Kapitallebensversicherungen als Tilgungsträger denkbar, wenn eine Kapitalgarantie zum Laufzeitende gewährt wird und so die Glattstellung der Verbindlichkeiten aus Sicht der Bank sicher ist.
Der Reiz einer über einen Tilgungsträger erfolgenden Rückzahlung liegt in der Möglichkeit, am Ende der Laufzeit in der Lebensversicherung nicht nur den valutierenden Darlehensbetrag als Vermögenswert zu besitzen, sondern darüber hinaus zusätzliche Guthaben zu verzeichnen. Insbesondere bei einer fondsgebundenen Police, die über einen Zeitraum von mehreren Dekaden gehalten wird, besteht bei einer günstigen Entwicklung der Kapitalmärkte die Möglichkeit einer Wertentwicklung der im Tilgungsträger befindlichen Mittel, die ein Ablaufleistung generiert, die weit über den zu tilgenden Darlehensbetrag hinausgeht.
Für Darlehensnehmer bietet die Tilgung ihrer Hypothek über eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung eine Komplettlösung, in der Tilgung des Darlehens, Vermögensaufbau über einen Fondssparplan und die Absicherung gegen das Ableben des Versicherungsnehmers vereint sind.
Durch die oft recht konservativen Annahmen zur Wertentwicklung des Tilgungsträgers sind die anfänglichen Belastungen einer Baufinanzierung oft höher als es bei einer herkömmlichen Vorgehensweise der Fall ist.