Als Tilgung wird der rückläufige Zahlungsstrom im Anschluss an einen Auszahlungsvorgang bezeichnet, der an seinem Ende eine vollständige Deckung gewährleistet. Im Fall eines Darlehens besteht der Auszahlungsvorgang in der Bereitstellung des Kredits und die Tilgung in dessen Rückzahlung. Diese kann in unterschiedlichen Varianten erfolgen, wobei insbesondere die Kombination mit den Zinsleistungen von Bedeutung ist.

Im Rahmen eines Annuitätendarlehens werden die Zinsen ebenso wie die Kreditschuld in konstanten zeitlichen und monetären Intervallen an die darlehensgebende Vertragspartei, in der Regel ein Kreditinstitut, entrichtet. Andere Modifikationen sehen eine konstante Andienung der Kreditschuld und eine degressive Zinszahlung vor. Die Tilgungsdauer eines Darlehens ist abhängig vom Volumen der ausgeschütteten Mittel, vom zugrunde gelegten Zinssatz sowie von der anteiligen Tilgungsleistung pro Zahlungsintervall. Mit der Dauer der Tilgung erhöht sich die Gesamtbelastung aufgrund des zeitlichen Zinseffekts. Die Höhe der Zahlungsströme sinkt mit längeren Zeiträumen.

Tilgungsleistungen können steuerlich in Deutschland nicht geltend gemacht werden, da sie keine Betriebskosten darstellen. Die Zinsen auf Darlehen können von Privatpersonen ebenfalls nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich bei dem Darlehen um einen zum Zwecke der Finanzierung nicht selbstgenutzten Wohnraums aufgenommenen Kredit. In einem solchen Fall können Tilgungsleistungen indirekt als Abschreibungen auf den Anschaffungswert geltend gemacht werden und mindern so die Steuerlast des Kreditnehmers.

Bei der Immobilienfinanzierung kommt dem Ende des Tilgungszeitraums und damit der vollständigen Deckung der Schuld seitens des Kreditnehmers eine besondere Bedeutung zu: Mit der Tilgung erwirbt der Immobilienbesitzer das vollständige Eigentumsrecht an dem finanzierten Objekt; der Grundbucheintrag der darlehensgebenden Bank wird gestrichen.

Die Tilgung von Darlehen im Rahmen der Bau- und Immobilienfinanzierung kann sich über sehr lange Zeiträume von mehreren Jahrzehnten erstrecken. Es ist weiterhin möglich, dass am Ende der vereinbarten Laufzeit das ausbezahlte Darlehen nicht vollständig getilgt ist und eine Restschuld besteht, die dann entweder endfällig gedeckt oder neu finanziert wird.