Als Subvention wird ganz allgemein die Bezuschussung von bestimmten Gütern oder Leistungen durch den Staat verstanden. Im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung gibt es in Deutschland verschiedene Subventionen. Zwar wurde die Eigenheimzulage im Jahr 2005 abgeschafft, dennoch existieren weiterhin Programme, die die Kosten einer Eigenheimfinanzierung senken. Insbesondere vergibt der Staat Kredite über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau, die entweder eine direkte Bezuschussung aus dem Bundeshaushalt – die an den Empfänger in Gestalt geringerer Zinsen oder eines Tilgungszuschusses weitergereicht wird – oder eine indirekte Bezuschussung durch die Möglichkeit einer nachrangigen Eintragung des Darlehens ohne Aufpreis ermöglichen.

Weitere Subventionen sind die Wohnungsbauprämie und die Eigenheimrente. Die Wohnungsbauprämie wird auf Bausparguthaben gezahlt, wenn der Inhaber des Bausparvertrages die Mittel zu wohnwirtschaftlichen Zwecken nutzt. Insgesamt fällt die Prämie jedoch mit einem maximalen Volumen von rund 90 Euro im Jahr recht gering aus. Größere Dimensionen erreicht die Eigenheimrente, die der Gesetzgeber im Jahr 2008 auf den Weg gebracht hat. Hier kann die Kombination aus steuerlichen Vorteilen und Zuschüsse Entlastungen von bis zu 50.000 Euro ermöglichen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Eigenheimrente steht allen Arbeitnehmern offen. Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, dürfen Empfänger bestimmte Einkommensgrenzen nicht unterschreiten.

Insgesamt erscheint das Ausmaß der Subventionen des Immobilienmarktes aus Sicht von Verbrauchern zwar überschaubar, aber dennoch attraktiv. Der Charakter der Subventionen zielt deutlich darauf ab, die Nachfrage nach Wohneigentum zu erhöhen. Subventionen, die das Angebot stimulieren, existieren allerdings ebenfalls, auch wenn es sich bei diesen Mitteln um weniger auffällige Instrumente handelt. Eines davon ist die seit je her bestehende Möglichkeit, die Zinsen für Immobilienkredite, mit denen nicht zur Selbstnutzung bestimmte Objekte finanziert werden, von der Steuer abzusetzen. Für Bauunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und andere Institutionen des Immobilienmarktes existieren ebenfalls Subventionen, wie etwa Kredite von der KfW oder der Europäischen Investitionsbank.