Eine Sondertilgungsvereinbarung ist entweder direkter Bestandteil eines Darlehensvertrages oder wird diesem als Nebenabrede der beiden Vertragsparteien beigefügt. Sie regelt, welche Möglichkeiten der Kreditnehmer zu Sondertilgungen während der Laufzeit sowie zu einer vorzeitigen Rückzahlung der gesamten offenen Darlehensschuld hat und welche Kosten für diese Optionen anfallen. Sondertilgungsvereinbarungen sind in der heutigen Zeit wichtiger denn je: Da die Anforderungen an räumliche, finanzielle und persönliche Flexibilität massiv gestiegen sind, müssen Eigentümer über Möglichkeiten verfügen, sich von einer Finanzierung zu trennen bzw. die Tilgung bei entsprechender Möglichkeit durch Sonderzahlungen zu beschleunigen.

In der Sondertilgungsvereinbarung sollte detailliert festgehalten werden, welche Kosten die Bank bei Zahlungen über den vertraglich vorgesehen Kapitaldienst hinaus in Rechnung stellen kann. Wird ein Kredit vorzeitig zurückbezahlt, ist es oft schwer, eine faire Verhandlungsbasis zu finden. Typischerweise wird für den Fall der frühzeitigen Tilgung ein Verfahren für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in der Sondertilgungsvereinbarung festgehalten. Dieses Verfahren beschreibt dann den Referenzzinssatz des Anleihemarktes und den Zinssatz, mit dem die Differenz aus Refinanzierungskosten und Kapitaldienst auf den Zeitpunkt der Rückzahlung abgezinst wird. Der Kreditnehmer kann bei einer so detaillierten Festlegung zu jedem Zeitpunkt des Tilgungsverlaufs exakt feststellen, welche Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung anfallen.

Bei Finanzierungen ohne Sondertilgungsvereinbarung muss frei mit der Bank verhandelt werden. Da Banken an einer vorzeitigen Rückzahlung grundsätzlich nicht interessiert sind, kommt es dann of zu langwierigen Schwierigkeiten. Zudem müssen Kreditnehmer nicht selten sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Kauf nehmen, die weit über ein angemessenes Maß hinausgehen. Eine Sondertilgungsvereinbarung schafft hier wirksam Abhilfe. Sie bedarf, wenn sie als Nebenabrede konzipiert ist, keiner besonderen Form. Wer bei der Konzeption der Vereinbarung Hilfe sucht, um angemessene Konditionen festzulegen, kann sich von einem Honorarberater oder einer Verbraucherzentrale helfen lassen. Der Verzicht auf eine Sondertilgungsvereinbarung jedenfalls ist in der heutigen Zeit fahrlässig und sollte unbedingt vermieden werden.