Als Sanierungsdarlehen werden im weiteren Sinne alle Kredite bezeichnet, die zur Finanzierung von baulichen Maßnahmen an Objekten dienen, die saniert werden müssen. Dabei können die Maßnahmen eine Erneuerung von Dach und Fassade ebenso umfassen wie ein Austausch von Fenstern und Türen. Auch die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes kommt in Betracht, die beispielsweise durch eine Reduktion des Transmissionswärmeverlustes herbeigeführt werden kann. Sofern die Baumaßnahmen im Hinblick auf ihr Ergebnis bestimmten Kriterien gerecht werden und den Energiebedarf der Immobile oder die Emission von Treibhausgasen reduzieren, kommen als Sanierungsdarlehen auch Kredite aus Programmen der öffentlichen Hand wie zum Bespiel solche der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frage. Sanierungsdarlehen werden in der Regel ins Grundbuch eingetragen. Da zum erstmaligen Zeitpunkt einer notwendigen Sanierung die zum Bau bzw. zum Erwerb aufgenommene Hypothek in der Regel bereits zu erheblichen Teilen zurückgeführt ist, kann der Eintrag durch den Wert des Objektes gedeckt werden. Maßnahmen mit geringerem Finanzierungsbedarf können allerdings auch ohne Grundbucheintrag finanziert werden, sofern sich die darlehensgebende Bank auf eine Gehaltsabtretung seitens des Kreditnehmers einlässt. Der Vorteil einer ohne Grundbuch durchgeführten Sanierung liegt in den entfallenden Notarkosten.

Sanierungsdarlehen können im Hinblick auf ihre Ausgestaltung genauso beschaffen sein wie andere Immobilienkredite auch. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind genauso möglich wie eine Zinsfestschreibung über mehrere Jahre oder auch die gesamte Laufzeit. Je nach Vereinbarung im Darlehensvertrag sind auch kostenlose Sondertilgungen möglich.

Sanierungen erhöhen in der Regel den Wert einer Immobilie. Die Instandsetzung von Teilen des Gebäudes ist dabei ebenso von Bedeutung wie die Verringerung des Energieverbrauchs. Gerade letzterer hat im Zusammenhang mit der Einführung des Energieausweises für Immobilien im Jahr 2008 an Bedeutung gewonnen; der Wert eines Objektes steigt tendenziell an, wenn der Primärenergiebedarf sinkt und damit die Kosten für den Eigentümer geringer ausfallen. Bei selbstgenutzten Immobilien können die Sollzinsen eines Sanierungsdarlehens nicht steuerlich geltend gemacht werden, bei zur Vermietung bestimmten Objekten ist dies möglich.