Eine Rohbauversicherung versichert ein noch nicht bezugsfertiges Gebäude gegen Feuer, Blitzschlag, Implosion, Explosion und den Anprall von Luftfahrzeugen. Andere Schadensfälle sind in der Police nicht inkludiert. Rohbauversicherungen werden in der Regel in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und werden von dieser bei Fertigstellung des Objektes abgelöst. Auf diese Weise können Bauherren ein Unterbrechen des Versicherungsschutzes für ihr Objekt zuverlässig verhindern und halten darüber hinaus den Verwaltungsaufwand gering.

Rohbauversicherungen sind für ein Bauvorhaben unerlässlich. Banken verweigern in der Regel die Bereitstellung von Krediten, wenn nicht der Abschluss einer im Umfang ausreichenden Police durch den Antragsteller nachgewiesen werden kann. Dies gilt für gewöhnliche Hypothekenfinanzierungen ebenso wie für Kredite von Förderbanken der öffentlichen Hand wie beispielsweise der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Rohbauversicherung gehört damit zu den unerlässlichen Policen im Rahmen eines Bauvorhabens.

Die Kosten einer Police schwanken je nach Wert des Gebäudes und damit des auf der Baustelle befindlichen Baumaterials, das im Umfang des Versicherungsschutzes ebenfalls enthalten ist. Mit Fertigstellung des Baus erlischt die Rohbaupolice und wird von der gewöhnlichen Wohngebäudeversicherung abgelöst. Die Rohbauversicherung tritt auch dann nicht wieder in Kraft, wenn das Objekt vorübergehend nicht bezugsfertig ist, etwa weil ein Schaden größeren Ausmaßes entstanden ist. Die vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Beiträge sind allerdings auch im Hinblick auf den jeweiligen Anbieter unterschiedlich hoch und können insbesondere bei Versicherungen, bei denen zusätzliche andere Policen unterhalten werden, stark vom Durchschnittswert abweichen.

Rohbauversicherungen sind mit einer maximalen Deckungssumme versehen. Bauherren tragen selbst Verantwortung dafür, dass die Summe der Wertgegenstände auf dem Baugelände nicht die Versicherungssumme übersteigt. In der Regel ist die maximale Deckungsssume allerdings ausreichend hoch bemessen, so dass die Bautätigkeit nicht durch die Rücksichtnahme auf Wertsummen beeinträchtigt wird.

Die Policen beginnen mit dem Tag, der auf dem Versicherungsschein ausgewiesen ist und enden mit der Feststellung der Bezugsfertigkeit des Objektes und dem Übergang in eine Wohngebäudeversicherung.