Der Riester-Sockelbeitrag ist der Beitrag, der in einen Riester-Vertrag mindestens eingezahlt werden muss, damit die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden kann. Der Sockelbeitrag beläuft sich dabei auf 60 Euro im Jahr. Er gilt, wenn entweder der Vertragsinhaber gar kein eigenes Einkommen erzielt oder aber vier Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen jährlichen Brutto-Einkünfte weniger als 60 Euro betragen (Mit anderen Worten beläuft sich das Bruttojahreseinkommen dann auf weniger als 1500 Euro). Die Einzahlung des Sockelbeitrages ist Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Zuschüsse. Diese setzen sich auch in diesem Fall aus der Grundzulage und ggf. der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für jedes Kind, für das Anrecht auf Kindergeld besteht und beträgt 300 Euro für Nachwuchs, der erst nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist. Wird der Sockelbeitrag in einem Jahr nicht eingezahlt, verfällt für das betreffende Jahr der Anspruch auf die Förderungen.

Im Bereich der privaten Baufinanzierung ist der Sockelbeitrag insbesondere dann von Bedeutung, wenn einer von zwei Ehegatten keiner erwerbsmäßigen Beschäftigung nachgeht bzw. dies in nur sehr geringem Umfang tut. Die Rendite, die mit dem Sockelbeitrag erzielt wird, schlägt aufgrund der fixen Förderung und der nur geringen Eigenleistung selbstredend alle anderen Anlageklassen, kann jedoch nur in dem gesetzten Umfang realisiert werden. Es bietet sich in jedem Fall an, die Riester-Förderung durch die Einzahlung des Sockelbeitrages zu nutzen, da im Laufe der Jahre dadurch einige tausend Euro Förderung erworben werden können. Ob diese direkt zur Finanzierung des Eigenheims, wie es bei der Nutzung von Riester-Verträgen im Rahmen der Eigenheimrente möglich ist, genutzt wird oder damit die Basis für eine private Altersvorsorge gelegt wird, ist letztlich irrelevant, da ohnehin Altersvorsorge und Hypothekenfinanzierung bewältigt werden müssen.