Als Reverse-Mortgage werden im englischsprachigen Raum Kreditverträge bezeichnet, die dem deutschen Modell der Umkehrhypothek ähneln. Das Prinzip dieser Darlehen ist einfach: Der Eigentümer einer belastungsfreien Immobilie lässt sich von einer Bank einen Kredit auszahlen. Diese kann in Form eines Einmalbetrages ebenso erfolgen wie als monatliche Rente, die über einen bestimmten und genau definierten Zeitraum oder aber bis zum Ableben des Eigentümers gezahlt wird. Mit dem Kredit ist ein lebenslanges Wohnrecht des Eigentümers in der Immobilie verbunden. Nach dem Tod des Eigentümers fällt die Immobilie in den Besitz der Bank, wenn der Kredit nicht anderweitig abgelöst wird. Dieses wird ggf. auch auf eine andere Person wie etwa den Ehepartner ausgeweitet.

Das Modell eignet sich insbesondere für Eigentümer, die sich im Ruhestand befinden bzw. in diesen eintreten möchten und eine zusätzliche Einnahmequelle generieren wollen oder müssen, um ihren Lebensstandard halten zu können. Der Vorteil: Die eigenen vier Wände müssen für den Rest des Lebens nicht verlassen werden und das verfügbare Einkommen steigt sofort an. In der Regel wird die Rentenzahlung als monatliche und lebenslange Leibrente gestaltet. Wie hoch diese ausfällt, richtet sich nach mehreren Faktoren. Zum einen ist der Wert der Immobilie ausschlaggebend: Er definiert den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen. Auch das Lebensalter des Eigentümers ist von Bedeutung: Je älter der Empfänger einer lebenslangen Rente beim Beginn dieser Rente ist, desto höher kann die laufende Zahlung ausfallen. Maßgeblich ist die statistische Lebenserwartung. Diese wird anhand der Sterbetafeln bemessen, die auch für Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen benutzt werden. Damit gilt im Umkehrschluss auch, dass vergleichsweise junge Eigentümer – z.B. Frührentner – nur sehr geringe Rentenzahlungen erhalten. Mitunter kann das Eigenheim dann nur wenige hundert Euro im Monat einbringen.

Reverse-Mortgages eignen sich besonders, wenn der Eigentümer entweder keine Nachkommen hat oder aber diese definitiv kein Interesse an einer Übernahme des Objektes haben. Ansonsten kann es sinnvoll sein, die Erben um die Zahlung einer Rente zu ersuchen und die Zahlungen im Testament zu berücksichtigen.