Als Ratenrückstand wird ein zeitlicher Verzug eines Kreditnehmers bei der Leistung des Kapitaldienstes für einen aufgenommenen Kredit bezeichnet. Ein Ratenrückstand tritt ein, wenn der Kreditnehmer die fälligen Raten nicht termingerecht auf das Kreditkonto der Bank überweist oder aber – sofern die Tilgungsraten auf dem Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen werden – wenn das Konto, von dem die fälligen Raten abgebucht werden, zum Zeitpunkt der Belastung nicht in ausreichendem Maße gedeckt ist.

Ein Ratenrückstand ist in Verbindung mit einer Immobilienfinanzierung eine durchaus ernst zu nehmende Situation. Zunächst wird die Bank eine Mahnung schicken und den Schuldner in Verzug setzen, indem ein Termin genannt wird, zu dem der Eingang der fälligen Rate erwartet wird. Erfolgt die Zahlung auch dann nicht bzw. nicht vollständig, wird die Bank eine weitere Mahnung versenden. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Regel bereits eine weitere Ratenzahlung fällig geworden. Banken drohen im Zuge ihres internen Mahnwesens schnell die Kündigung des Kredites an. Diese erfolgt bei Immobilienfinanzierungen in der Regel, wenn der Kreditnehmer mit insgesamt drei Raten im Rückstand ist. Bei einer Kündigung des Darlehens stellt die Bank die gesamte offene Kreditsumme zur sofortigen Rückzahlung fällig. Kann der Kreditnehmer dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen – was in der Regel der Fall sein dürfte – leitet die Bank mit einer geringen zeitlichen Verzögerung weitere Maßnahmen ein. Insbesondere die Zwangsversteigerung des Objektes, das mit dem Kredit finanziert worden ist, gehört zu diesen Maßnahmen.

Wer sich mit einer Rate im Verzug befindet, sollte unbedingt das Gespräch mit seiner Bank suchen und von sich aus aktiv werden. Mit etwas gutem Willen lässt sich eine vorübergehende angespannte Budgetsituation überbrücken, indem das Darlehen gestundet wird und nur Zinsen und Stundungsgebühren gezahlt werden. Auch eine Umstrukturierung des Kredites kann in Frage kommen. Wenn die monatlichen Raten dauerhaft nicht gezahlt werden können, kann eine Verlängerung des Tilgungszeitraumes Sinn machen.