Eine Ratenaussetzung bezeichnet die vorübergehende Einstellung der Zahlungen des Darlehensnehmers an die darlehensgebende Bank. In Abgrenzung zur Stundung muss es sich bei der Aussetzung des Kapitaldienstes nicht um eine aufgrund finanzieller Engpässe des Kreditnehmers von der Bank geduldete Unterbrechung der Tilgung handeln. Vielmehr kann eine Ratenaussetzung auch auf Grundlage des Darlehensvertrages erfolgen. Neuere Hypothekenmodelle sehen beispielsweise die optionale Aussetzung einer Monatsrate pro Jahr vor. Nimmt der Kunde die Option in Anspruch, verlängert sich der Tilgungszeitraum entsprechend um einen Monat. Auf die Höhe der Folgeraten hat eine Aussetzung keinen Einfluss.

Die Ratenaussetzung muss in der Regel mit einer vertraglich definierten Frist bei der Bank angekündigt werden. Keinesfalls darf eine beliebige Aussetzung der Zahlungen seitens des Darlehensnehmers erfolgen. Die meisten Banken verlangen eine Ankündigung des Zahlungsaufschubs mindestens 35 Tage vor der Fälligkeit der Annuität. Der Kreditnehmer muss sein Vorhaben dabei entweder schriftlich mitteilen oder aber, sofern eine entsprechende Online-Plattform zur Verfügung steht, den Auftrag zur Ratenaussetzung über ein elektronisches Formular erteilen. Sofern der Auftrag schriftlich erteilt wird, empfiehlt es sich, einige Tage vor der Fälligkeit der auszusetzenden Zahlung telefonisch bei der Bank nachzufragen, ob die Weisung tatsächlich verarbeitet wurde, sofern das Kreditinstitut von sich aus nicht eine entsprechende Bestätigung an den Kreditnehmer sendet.

Ratenaussetzungen sind immer dann zu empfehlen, wenn die Alternative zur Deckung des Kapitalbedarfs in der Nutzung teurerer Darlehen wie beispielsweise einem Dispositionskredit oder einem Abrufkredit besteht. Die Tilgung der Hypothek zieht sich durch die vorübergehende Einstellung der Zahlungen deutlich länger hin. Wird jedes Jahr eine Aussetzung über einen Monat in Anspruch genommen, kann der Tag der Entschuldung um Jahre nach hinten rücken.

Die Kosten der Option eines Kapitaldienst-Stopps sollten in jedem Fall bei der Bank erfragt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob eine eventuelle Zinsbindung sich bei in Anspruch genommener Ratenzahlung verlängert oder nicht.