Die Modernisierung bezeichnet im Zusammenhang mit Gebäuden grundsätzlich solche baulichen Maßnahmen, die den Wohnwert eines Objekts erhöhen oder zu einer nachhaltigen, also signifikanten und dauerhaften Einsparung von Energie führen. Der Gesetzgeber verlangt dabei wohldefinierte Veränderungen.
Modernisierungen können als rechtliche Grundlage für eine Erhöhung des Mietzinses durch den Vermieter dienen, wobei dem Mieter in derartigen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Die Erhöhung ist dabei zu begründen und im Detail zu beschreiben. Die Begründung ist wie die Mieterhöhung dem Mieter schriftlich zuzustellen und von diesem zu genehmigen. Erfolgt die Genehmigung nicht, kann sie u.U. eingeklagt werden.
Modernisierungsmaßnahmen werden von staatlicher Seite in vielfältiger Weise gefördert, insbesondere wenn es sich um energiesparende Maßnahmen handelt. So vergibt die im Eigentum des Bundes befindliche Kreditanstalt für Wiederaufbau günstige Modernisierungsdarlehen und fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen. Die Darlehen sind dabei aus Mitteln des Bundeshaushalts subventioniert und können für die gesamten in Verbindung mit der Maßnahme anfallenden Ausgaben in Anspruch genommen werden. Die Kombination mit anderen Mitteln aus öffentlichen Haushalten ist dabei möglich.
Modernisierungen können seit kurzem steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, die in voller Höhe im Jahr der Maßnahme von der Steuer abgesetzt werden können. Bislang galt, dass die Kosten im ersten Jahr nur bis zu maximal 15 Prozent geltend gemacht werden konnten und im Anschluss dann über die zu erwartende Nutzungsdauer des Gebäudes, die im Durchschnitt rund 40 Jahre beträgt, abgeschrieben werden mussten. Durch die vom Bundesfinanzhof entschiedene Neuerung ergeben sich für die Inhaber modernisierungsbedürftiger Immobilien daher einige wirtschaftliche Vorteile.
Modernisierungen erfreuen sich gegenwärtig einer wachsenden Beliebtheit, da nicht nur der Gebäudewert gesteigert werden kann, sondern darüber hinaus auch die Energiekosten signifikant gesenkt werden können, wodurch sich für Vermieter eine gesteigerte Nachfrage nach dem angebotenen Wohnraum und eine bessere Verhandlungsmöglichkeit in Bezug auf den Preis ergeben.