Ein Mietspiegel gibt Auskunft über das Niveau der Kaltmieten in einer bestimmten Region bzw. in einem bestimmten Stadtteil. Dabei wird durch die Bildung des statistischen Durchschnitts die Höhe der von Mietern zu entrichtenden Zahlungen ermittelt.
Die Erstellung eines Mietspiegels ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt und unterliegt dessen strengen Vorschriften. So ist definiert, dass ein Mietspiegel entweder von einer Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und Vermieter gleichermaßen erstellt oder anerkannt sein muss. Weiterhin sind die wissenschaftlichen Methoden, mit denen der Mietspiegel erstellt wird, im Detail reguliert. Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber, dass ein Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die örtlichen Begebenheiten angepasst werden muss und dass alle vier Jahre eine komplett neue Untersuchung stattzufinden hat.
Anhand eines Mietspiegels werden viele Verträge im Mietverhältnis im Hinblick auf eine referenzielle Anpassung der Miethöhe geschlossen, wodurch sich eine erhebliche Signifikanz der Berechnung für die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Region ergibt.
Mietspiegel werden für 325 Städte in der BRD errechnet, die mehr als 20.000 Einwohner verzeichnen. In der Regel sind die Informationen bei der kommunalen Verwaltung abzurufen.
In Deutschland sind die Mieten laut der offiziellen Angaben in den Ballungszentren des Südens, hier insbesondere München und Stuttgart, am höchsten. Weniger hoch fallen die Mieten in Ostdeutschland aus. Insgesamt lassen sich ein Nord-Süd sowie ein Ost-West-Gefälle erkennen.
Der qualifizierte Mietspiegel ist nicht ausschließlich als Orientierungshilfe für die Teilnehmer des Immobilienmarktes von Relevanz, sondern besitzt darüber hinaus auch juristische Wirksamkeit, wenn es zum Beispiel um den Schutz der Mieter vor Wucher geht. In einer Gemeinde, in der flächendeckende Wohnungsnot herrscht, kann ein Mietvertrag bereits dann unwirksam werden, wenn der Vermieter vom Mieter eine den Mietspiegel um 20 Prozent übersteigende Miete abverlangt. Ansonsten können Mietverträge dann rückgängig gemacht werden, wenn das Niveau des qualifizierten Mietspiegels um einen Wert von 50 Prozent überschritten wird.