Mit einer Kreditversicherung können Darlehensnehmer sich gegen bestimmte Risiken während der Tilgungsphase versichern. Die Police zahlt etwa dann die fälligen Raten weiter, wenn der Kreditnehmer aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kann. Verstirbt der Versicherungsnehmer, tilgt die Police den offenen Saldo und schützt damit die Hinterbliebenen. Auch eine Übernahme der Raten im Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit ist prinzipiell möglich. Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen ist der Abschluss einer separaten Kreditversicherung nicht zu empfehlen. Vielmehr gilt es, die wesentlichen Risiken durch eine geeignete Strategie abzudecken und dadurch existenzielle Schwierigkeiten zu vermeiden. Die wesentlichen Risiken sind dabei Tod, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Bei der Berufsunfähigkeit ist die Ursache zu unterscheiden: Arbeitnehmer können aufgrund eines Unfalls sowie aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig werden.

Um die Hinterbliebenen im Fall der Fälle abzusichern, empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung, deren Deckungssumme im Leistungsfall ausreicht, um die offenen Verbindlichkeiten zu decken und darüber hinaus den erworbenen Lebensstandard zu erhalten. Um im Fall eines Unfalls mit einhergehender Invalidität abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ergänzt. Sie sollte eine einmalige Kapitalabfindung im Fall der Invalidität ebenso vorsehen wie eine lebenslange monatliche Unfallrente, deren Höhe an die Teuerungsrate oder das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst wird. Für krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, deren Leistung ausreichend hoch bemessen sein sollte. Wichtig ist es hier, mit dem Versicherer dessen Verzicht auf die abstrakte Verweisung zu vereinbaren.

Gegen Arbeitslosigkeit können sich Arbeitnehmer in Deutschland nur zu sehr schlechten Konditionen versichern. Es ist deshalb ratsam, eine finanzielle Rücklage zu bilden, die zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung dazu ausreicht, ein Jahr lang ohne Konsumverzicht leben zu können, falls das Einkommen durch Arbeitslosigkeit wegfällt. Die Kombination dieser Maßnahmen reicht im Regelfall aus, um die wesentlichen Risiken zu eliminieren und die Baufinanzierung solide abzuwickeln.