Als Kreditlinie wird die verbindliche höchste Summe bezeichnet, die eine Bank einem Darlehensnehmer im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zubilligt. Das Kreditinstitut und der Antragsteller vereinbaren dabei einen bestimmten Rahmen, innerhalb dessen sich die Investitionskosten für eine Immobilie bewegen dürfen.
Das Einräumen einer Kreditlinie macht insbesondere dann Sinn, wenn ein bestimmtes Objekt von Interesse ist, der Preis, der für den Erwerb zu entrichten ist, allerdings noch nicht feststeht. Sehr häufig werden Vereinbarungen über eine Kreditlinie zwischen Bank und Antragsteller getroffen, wenn das zu erwerbende Objekt über eine Zwangsversteigerung erworben wird bzw. erworben werden soll. Unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers sagt die Bank dann eine bestimmte Darlehenssumme verbindlich zu, derer sich der Kreditnehmer während der Auktion sicher sein kann.
Die Höhe des individuellen Kreditrahmens hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab. In der Regel wird keine Kreditlinie eingeräumt, die den Verkehrswert des betreffenden Objektes übersteigt. Vielmehr belaufen sich die Zusagen der Banken meist auf sechzig bis achtzig Prozent des amtlichen Verkehrswertes; die darüber hinausgehenden Finanzierungsanteile müssen vom Käufer anderweitig, etwa in Form von Eigenkapital, aufgebracht werden. Die Mittel sind bei der Bank zu hinterlegen. Wird ein Kreditrahmen vereinbart, der über sechzig Prozent des Beleihungsauslaufs hinausgeht, werden im Darlehensvertrag die Zinskonditionen für den Fall der tatsächlichen Nutzung des Kredits detailgenau fixiert: Je höher der Beleihungsauslauf, desto höher ist in der Regel auch der Sollzins.
Neben dem Wert der im Raum stehenden Immobilie sind auch die persönlichen finanziellen Voraussetzungen des Antragstellers für die Bemessung der Kreditlinie von Bedeutung. Insbesondere das Einkommen, der Familienstand sowie das Lebensalter haben signifikanten Einfluss auf den Spielraum, der durch die darlehensgebende Bank eingeräumt wird. Auch Vermögenswerte, die als Sicherheit abgetreten werden können, beispielsweise Lebensversicherungen oder Wertpapiere, sind für die Höhe des Rahmens ausschlaggebend. Eine negative Zahlungshistorie oder andere durch Auskunfteien vermerkte Begebenheiten können die Einräumung einer Kreditlinie unmöglich machen.