Immobilienkredite können von beiden Vertragsparteien unter bestimmten Umständen gekündigt werden. Kreditnehmer können Darlehen, die einer variablen Verzinsung unterliegen, immer dann kündigen, wenn der Zinssatz angehoben oder gesenkt wird. Wird mit der Bank eine Zinsfestschreibung über mindestens zehn Jahre vereinbart, ist eine Kündigung frühestens nach 10 Jahren möglich. Es existieren allerdings Ausnahmen, die eine Kündigung des Immobilienkredites durch den Kreditnehmer trotz Zinsfestschreibung ermöglichen.

Zu diesen Gründen zählt insbesondere die Veräußerung der Immobilie, die mit dem Kredit finanziert worden ist. Der Verkauf kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein: Scheidung oder berufliche Veränderungen sind die Hauptgründe für den Verkauf von Häusern und Wohnungen. Wird der Kreditvertrag wegen der Veräußerung der Immobilie gekündigt, muss die Bank bei der Bemessung der Vorfälligkeitsentschädigung bestimmte Regeln beachten. So muss bei der Berechnung des Zinsschadens etwa der Zinssatz für Pfandbriefe und nicht etwa der für Bundesanleihen zugrundegelegt werden. Die Bank muss darüber hinaus berücksichtigen, wenn der Kreditvertrag kostenfreie Sondertilgungen vorsieht: Bei der Berechnung des Zinsschadens ist dann davon auszugehen, dass diese Option durch den Kreditnehmer wahrgenommen worden wäre. Wird der Kreditvertrag ohne Verkauf der Immobilie durch den Kreditnehmer gekündigt, muss die Bank der Kündigung nicht zustimmen. Dies ist auch regelmäßig der Fall. In der Praxis müssen Kreditnehmer sogar damit rechnen, dass Banken auf entsprechende Anfragen gar nicht reagieren. Stimmt die Bank dennoch der Kündigung zu, kann sie die fällige Vorfälligkeitsentschädigung fast nach Belieben festsetzen: Einzig ein Verstoß gegen die guten Sitten ist nicht erlaubt. Kreditnehmer müssen deshalb mit sehr hohen Forderungen der Bank rechnen.

Auch Banken können Kredite kündigen. Erlaubt ist dies immer dann, wenn der Kreditnehmer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und ein dauerhafter Zahlungsverzug eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn mindestens drei Raten offen sind. Der Kündigung des Kredits durch die Bank folgt die Fälligstellung des valutierenden Kreditbetrages – der Kreditnehmer muss das gesamte Darlehen in einer Summe zurückzahlen.