Als Klumpenrisiko wird in der Vermögensverwaltung eine starke Gewichtung eines einzelnen Vermögensgegenstands im Gesamtportfolio eines Anlegers verstanden. Das Klumpenrisiko ist keinesfalls nur im Bereich der Kapitalanlage von Bedeutung, sondern betrifft fast jeden, der ein Eigenheim erwirbt oder eine Immobilie auf Kredit kauft und diese dann an Dritte vermietet. Wer über die Immobilie hinaus kein Vermögen besitzt, trägt ein erhebliches Risiko, weil alle Vermögenswerte in dem Objekt gebunden sind. Das Klumpenrisiko ist bei jungen Familien, die ein Eigenheim zur Selbstnutzung erwerben, am größten. Diese Gruppe verfügt meist nicht über andere Vermögenswerte in großem Umfang.

Das Klumpenrisiko besteht unter anderem in einem großen Wertverlust der Immobilie. Gerade in ländlichen Regionen ist in den vergangenen Jahren das Preisniveau am Immobilienmarkt so gut wie gar nicht gestiegen. Viele Gebäude haben sogar deutlich an Wert verloren. Es ist somit durchaus denkbar, dass Eigentümer nach 30 Jahren Finanzierung und allen damit verbundenen Anstrengungen nur einen geringen Wert besitzen. Darüber hinaus ist eine Immobilie sehr illiquide: Wer das in dem Objekt gebundene Geld zu anderen Zwecken benötigt, muss mitunter lange nach einem geeigneten Käufer suchen oder aber schmerzhafte Einschnitte beim Preis hinnehmen.

Heute herrscht Einigkeit darüber, dass über eine Immobilienfinanzierung hinaus weitere Anstrengungen für den privaten Vermögensaufbau unternommen werden müssen. Diese sollten bei der Finanzierungskonzeption berücksichtigt werden und das für den Kapitaldienst zur Verfügung stehende Einkommen in der Kalkulation entsprechend verringern. Die Immobilie sollte, wenn sie zur Selbstnutzung dient, beim Eintritt in den Ruhestand nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtvermögens ausmachen. Das restliche Vermögen sollte in andere Anlagen wie etwa Anleihen, Aktien oder Rohstoffe angelegt werden. Wird eine Immobilie zur Vermietung an Dritte erworben, sollte der Anteil eines Objektes geringer sein als 50 Prozent. Werden mehrere Objekte erworben, kann deren Gesamtanteil am Vermögen allerdings durchaus ebenfalls 50 Prozent betragen.