Bei einem Hausverkauf versucht der Eigentümer einer Immobilie, sein Objekt gegen Geld zu veräußern. Der Verkauf eines Hauses kann dabei sowohl an einen privaten wie auch einen gewerblichen oder institutionellen Käufer erfolgen. Der Kaufpreis sowie sonstige Modalitäten, wie etwa vom Verkäufer vor der Transaktion durchzuführende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten, müssen vereinbart und vertraglich fixiert werden. Verträge, deren Inhalt die Übereignung einer Immobilie beinhaltet, bedürfen grundsätzlich der Form und müssen von einem Notar beglaubigt werden. Die Notargebühren werden dabei in der Regel vom Käufer des Objektes gezahlt.

Um einen Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln und binnen einer möglichst kurzen Zeit einen möglichst hohen Preis zu erzielen, bedarf es einiger Anstrengungen seitens des Verkäufers, der sein Objekt bewerben muss, um für eine hohe Nachfrage zu sorgen. Die Konsultation eines Maklers kann dabei eine Lösung darstellen. Dieser bietet das Objekt Kunden an, die in Frage kommen und generiert so Interesse. Der Makler erhält für seine Leistungen eine Provision, die sich nach dem Kaufpreis des Objektes richtet, der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird. Insofern profitiert der Makler von einem hohen Preis und verfolgt damit dieselben Interessen wie der Verkäufer.

Zusätzlich zu den Aktivitäten des Maklers kann der Verkauf eines Hauses durch das Inserieren in Tageszeitungen unterstützt werden. Zwar fallen hier Kosten für das Schalten von Anzeigen an. Im Gegenzug wird aber eine größere Interessenten-Gruppe erreicht und damit die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das Objekt zu einem akzeptablen Preis veräußert werden kann. Verkäufer sollten ihr Objekt zusätzlich zur Besichtigung anbieten und bei den Besichtigungsterminen persönlich anwesend sein. Dies fördert das Vertrauen und hilft bei der Veräußerung.

Finden sich bei einem Besichtigungstermin Interessenten, sollte mit diesen schriftlich fixiert werden, welche baulichen Maßnahmen vor der Transaktion durchgeführt werden sollen. Die Sanierung eines Badezimmers beispielsweise oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage kann so vereinbart werden.

Nach Vertragsschluss sollten Verkäufer darauf achten, dass vor der Eintragung ins Grundbuch die Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Andernfalls droht ein schmerzlicher Verlust, wenn zwischen Eintragung und Zahlung der Käufer insolvent wird.