Eine Hausratversicherung versteht sich als Police, die den Versicherungsnehmer gegen den Verlust seines Wohnungsinventars bzw. dessen Beschädigung absichert. Der Versicherungsgeber zahlt dabei immer dann entstandene Schäden, wenn ein Leistungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Versichert sind in den gängigen Hausratversicherungen dabei Vorfälle wie Diebstahl und Einbruch, Vandalismus, Feuer- und Wasserschäden. Die Versicherungsleistung geht bei der Bemessung des Schadens im Leistungsfall grundsätzlich vom Wiederbeschaffungswert der verloren gegangenen oder beschädigten Gegenstände aus und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Marktwert nach Nutzung. Die Hausratversicherung ermöglicht somit im Schadensfall eine Wiederherstellung des durch das Wohnungsinventar gebotenen Nutzenniveaus. Nicht ersetzt werden Bargeld sowie außergewöhnlich teure Gegenstände, die nicht im Versicherungsvertrag berücksichtigt worden sind.

Die maximale Schadenssumme einer Hausratversicherung wird in der Regel nach der Größe der Wohnung des Versicherungsnehmers bemessen, wobei ein Wert von 500 Euro je Quadratmeter Nutzfläche als üblich gilt. Die Kosten der Police richten sich nach der Deckungssumme, der Lage und Beschaffenheit des versicherten Objektes und regionalen Begebenheiten und variieren darüber hinaus zwischen den einzelnen Anbietern.

Im Versicherungsschutz einer Hausratpolice enthalten sind in der Regel auch Gegenstände, die zum Wohnungsinventar gehören, aber außerhalb der Wohnung entwendet werden. So ersetzt die Police im Regelfall Gegenstände, die aus einem Hotelzimmersafe entwendet worden sind.

Bestimmte Umstände führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Insbesondere fahrlässige Handlungen des Versicherungsnehmers, die den Eintritt eines Leistungsfalles begünstigen, werden von den Assekuranzen als Grund zur Verweigerung der Leistung betrachtet. Das sachgerechte Verschließen der Wohnung bei Abwesenheit sowie ein sorgfältiger Umgang mit Gegenständen von Wert außerhalb der Wohnung, insbesondere wertvolle elektronische Geräte, gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers.

Besonders teure Gegenstände, die regelmäßig in der Wohnung aufbewahrt werden, etwa Schmuck, registrierte Wertpapiere u.ä., müssen bei nahezu allen Versicherungen separat angegeben und im Versicherungsvertrag fixiert werden, da in diesen Fällen eine gesonderte Prämie festgelegt werden muss.