Der Grundsteuermessbetrag ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer durch eine Kommune. Er wird durch die Multiplikation mit dem Einheitswert der Immobilie und der Steuermesszahl errechnet. Der Einheitswert wird in den alten Bundesländern entweder vom Finanzamt festgesetzt oder durch die Gemeine pauschaliert ermittelt. Die Steuermesszahl der Grundsteuer B, die wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien betrifft, beläuft sich für die ersten rund 38.500 Euro eines Einfamilienhauses auf 3,1 Promille des Einheitswertes. Für darüberhinausgehende Werte werden 3,5 Promille erhoben. Für Zweifamilienhäuser und sonstige Grundstücke beträgt die Steuermesszahl 3,5 Promille. In den neuen Bundesländern gelten andere Messzahlen und Berechnungsgrundlagen: Hier werden die Wertverhältnisse von 1935 zugrundegelegt und es gelten höhere Messzahlen zwischen 5 und 10 Promille. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert, um die Steuer zu ermitteln. Die Steuersätze fallen je nach Stadt sehr unterschiedlich aus. In Berlin beträgt der Hebesatz 810 Prozent, in München sind es 490 Prozent. Die Grundsteuer kann bei zur Vermietung bestimmten Immobilien auf den Mieter umgelegt werden. Dazu bedarf es allerdings einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag. Bei Immobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen, besteht ein Rechtsanspruch des Eigentümers auf Erlass der Steuer, wenn die Kosten höher sind als die Erträge. Der Antrag auf den Erlass muss bis spätestens zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres folgen, damit eine Genehmigung des Erlassantrags erfolgen kann. Der Grundsteuermessbetrag allein ist für die Höhe der Steuer nicht ausschlaggebend, weil der Hebesatz von den Kommunen im Prinzip beliebig bestimmt werden kann. Die Grundsteuer ist für Städte und Gemeinden eine wichtige Ertragsquelle und verzeichnete im Jahr 2007 ein Aufkommen von etwa mehr als 10 Mrd. Euro. Die Steuer gilt als sehr verlässliche Einnahmequelle, weil sie zumindest in der kurzfristigen Perspektive unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung ist. Tendenziell steigen die Hebesätze in Deutschland.