Die Gebäudehaftpflichtversicherung versteht sich als Police, die den Inhaber einer Immobilie gegen Schäden an Dritten versichert, die durch das Gebäude entstanden sind. Zu den möglichen Schadensfällen zählen hier beispielsweise der Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen des Objektes und dadurch verursachte Personen- oder Sachschäden. Relevant sind die Policen ausschließlich für Eigentümer von vermieteten Häusern und unbebauten Grundstücken, da Schäden an Dritten durch selbstgenutzte Immobilien durch die gewöhnliche Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Die Gebäudehaftpflichtversicherung bezieht ihre Notwendigkeit auf die durch §836 BGB dargestellte gesetzliche Grundlage. Der Paragraph regelt, dass Eigentümer für bestimmte Schäden in vollem Umfang haftbar zu machen sind.

Die Prämien zu einer Police richten sich der Höhe nach an der Lage des Objektes, dessen Alter und dem Wert aus, fallen allerdings nicht allzu unterschiedlich aus. Ein Mehrfamilienhaus mit vier Parteien und einer maximalen Deckungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro kann zu einem jährlichen Beitrag von 30 bis 50 Euro versichert werden, so dass die Gesamtbelastung durch die Police gering ausfällt und bei der Kalkulation um die wirtschaftliche Nutzung beinahe zu vernachlässigen ist. Die Prämien können als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Von Bedeutung sind die Versicherungen in der Praxis insbesondere im Bereich der Verkehrssicherungspflicht, die beispielsweise das Räumen von Gehwegen umfasst und auch dann auf den Eigentümer eines Objektes zurückfällt, wenn der Mieter, der in der betreffenden Immobilie wohnhaft ist, per Vertrag zur Durchführung der Räumarbeiten verpflichtet ist. Eigentümer von Grundstücken sind darüber hinaus per Gesetz dazu verpflichtet, das Objekt derart abzusichern, dass keine Person Schaden erleiden kann.

Gebäudehaftpflichtversicherungen werden in den meisten Fällen in Kombination mit anderen Policen rund um den Immobilienbesitz abgeschlossen und entsprechend zusammen mit diesen bei einem Anbieter unterhalten. Die meisten Policen inkludieren auch einen Rechtsschutz gegen unberechtigte Schadenersatzforderungen Dritter.