Der Energieausweis bezeichnet ein Dokument, das den Energiebedarf eines Gebäudes angibt. Ab dem 01.07.2008 haben Käufer von Immobilien sowie neu einziehende Mieter das Recht auf die Vorlage des Ausweises seitens des Verkäufers bzw. des Vermieters. Die Regelung betrifft zunächst alle Gebäude, die bis zum Jahr 1965 errichtet worden sind und greift ab dem 01.Januar 2009 auch auf andere Objekte über.

Energieausweise geben dabei entweder Auskunft über den gemessenen Energieverbrauch oder des anhand bestimmter Formeln ermittelten Energiebedarfs. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten. Bei kleineren wohnwirtschaftlich genutzten Objekten wird gesetzlich der berechnete Energiebedarf ermittelt.

Grundsätzlich unterliegen alle Gebäude, die neu vermietet oder veräußert werden, der Verordnung. Besitzer müssen für den Fall der Nichtbeachtung mit empfindlich hohen Strafen rechnen. Öffentlich genutzte Gebäude, die über eine wirtschaftlich nutzbare Fläche von mehr als 1000 Quadratmetern verfügen und in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden (bspw. Behörden) sind nicht über die sonstigen Bestimmungen hinaus verpflichtet, den Energiepass an einer gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stelle auszuhängen. Der Energiepass muss in diesen Fällen darüber hinaus Möglichkeiten für Einsparmaßnahmen in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen enthalten.

Zur Ausstellung eines Energieausweises für bestehende Objekte sind Hochschulabsolventen der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Innenarchitektur, Gebäude- und Elektrotechnik sowie Maschinenbau berechtigt.

Der Energiepass steht in Deutschland im Zentrum starker Kritik. Experten kritisieren, dass Laien -auf die das Prinzip maßgeblich zugeschnitten werden sollte – aus dem Dokument keinerlei Schlüsse über die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser ziehen könnten. Zahlreiche Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung der im Energieausweis ermittelten Größen führen nach Ansicht von Fachleuten zu einem erheblichen Potenzial für Fehlinterpretationen.

In Österreich ist der Energiepass schon länger bekannt, in einigen Landesteilen wurden bereits mehr als 100.000 Dokumente ausgestellt. Aufgrund der föderalistischen Regierungsstruktur sind die einzelnen Bedingungen nicht in allen Bundesländern identisch. Die jüngsten Entscheidungsprozesse lassen allerdings eine sukzessive Harmonisierung zumindest in weiten Teilen des Landes realistisch erscheinen.