Wer eine Immobilie erwirbt und dafür einen Kredit mit 20 oder 30 Jahren Laufzeit aufnimmt, muss das Einkommen, mit dem der Kredit finanziert wird, absichern. In der Regel handelt es sich bei diesem Einkommen um das Gehalt aus einer Beschäftigung als Angestellter oder um die Einnahmen aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Es existieren verschiedene Gründe, aus denen dieses Einkommen wegfallen kann. Zwei davon sind gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit und Tod. Kann der Kreditnehmer aufgrund einer Erkrankung dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, fallen auch sämtliche Einkünfte weg.

Für diesen Fall sollte schon vor der Kreditaufnahme eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt eine monatliche Rente, wenn wegen Krankheit oder Unfall kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Die Höhe dieser Rente orientiert sich am Einkommen des Versicherungsnehmers. Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören seit einigen Jahren zu den wichtigsten Vorsorge-Policen, weil die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Zuge verschiedener Reformen gekürzt wurden und im Falle einer Krankheit das Absinken der Einkünfte auf ALG-II-Niveau droht. Die Einkommensabsicherung über eine solche Police ist deshalb Pflicht für alle, die ein so großes wirtschaftliches Vorhaben wie eine Immobilienfinanzierung angehen wollen. Die Kosten sind durchaus beträchtlich. Sie richten sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsbeginn und beim Ende des Versicherungsschutzes und können zudem sehr hoch ausfallen, wenn der Versicherungsnehmer Vorerkrankungen aufweist. Die Prämien können jedoch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Die Absicherung des Einkommens für den Fall dauerhafter Erwerbsunfähigkeit allein reicht nicht aus, wenn auch Angehörige in der finanzierten Immobilie leben, die vom Einkommen des Kreditnehmers abhängig sind. Dann muss auch für den Fall der Fälle vorgesorgt werden: Verstirbt der Kreditnehmer und Hauptverdiener, stehen Ehegatte und Kinder sonst vor dem wirtschaftlichen Ruin. Für dieses Risiko eignet sich eine Risikolebensversicherung am besten. Sie zahlt dann einen festgelegten Betrag, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Der Betrag wird an die Angehörigen ausbezahlt.