Bei der Eigenheimzulage handelt es sich um eine Förderung der Bundesregierung, die vor allem dazu dient, Steuerpflichtigen die Erstellung von selbst genutzten Immobilien zu erleichtern. Leider ist diese Möglichkeit durch die Verabschiedung des Gesetztes zur Abschaffung der Eigenheimzulage gestrichen wurden und Neuanträge werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. Dieser Schritt der Bundesregierung wird unter anderem auch dafür verantwortlich gemacht, dass im letzten Jahr die Zahl der privaten Bauprojekte um etwa ein Viertel gesunken ist. Allerdings können Eigenheimbesitzer, deren Kaufvertrag vor dem 01. Januar 2006 zustande gekommen ist bzw. wenn der Bauantrag vor diesem Termin gestellt wurde auch weiterhin die eigenen 4 Wände fördern lassen.

Hierbei werden zwei Möglichkeiten der Förderung unterschieden: Wurde das Wohneigentum zwischen dem Jahreswechsel 2003/2004 und dem 31.12.2005 erstellt oder angeschafft, so beträgt die Höhe der Eigenheimzulage in diesem Fall 1% der Herstellungskosten bzw. des Kaufpreises. Allerdings wird die maximale Höhe durch einen Betrag von 1.250 Euro begrenzt. Familien mit Kindern können zusätzlich 800 Euro pro Kopf geltend machen. Wird zum Beispiel von einem Ehepaar mit drei Kindern ausgegangen, beläuft sich die jährliche Summe auf 3.650 Euro. Über den gesamten Zeitraum der Förderung von acht Jahren entsteht so eine beachtliche Summe.

Handelt es sich dagegen um eine Immobilie, die bereits vor dem 01.01.2004 errichtet wurde, beläuft sich die Eigenheimzulage sogar auf 5% bzw. einen maximalen Betrag von 2.556 Euro. Hier kann für den Nachwuchs pro Kind die Obergrenze um 767 Euro verschoben werden. Anhand dieser Zahlen lässt sich leicht nachvollziehen, welche Wirkung die Streichung der Eigenheimzulage hat. An die Bewilligung der Zulage sind einige Anforderungen geknüpft, welche durch den Antragsteller erfüllt werden müssen. Neben der Steuerpflicht muss das Wohneigentum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen. Zudem ist die Immobilie durch die Person selbst als Wohnraum zu nutzen. Daneben ist die Eigenheimzulage an ein maximales Einkommen gekoppelt – sehr einkommensstarke Familien wurden bereits vor der Abschaffung nicht in der Förderung berücksichtigt.

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