Eigenheimrentendarlehen sind Immobilienfinanzierungen, die mit der staatlich geförderten Riester-Rente kombiniert werden. Die Riester-Rente kann seit dem Jahr 2008 auch zur Tilgung von Immobilienkrediten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass das Objekt der Selbstnutzung durch den Eigentümer dient und dieser Anspruch auf die Zulage hat. Anspruch auf die Zulage besteht, wenn der Kreditnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder zumindest dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig ist. Das gilt insbesondere für Arbeitnehmer. Um den Anspruch auf die Förderung zu erwerben, müssen jährlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt werden. Maximal müssen 2.100 Euro im Jahr eingezahlt werden. Die Förderung setzt sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden weitere 185 Euro gezahlt. Kinder, die nach dem Jahr 2007 geboren wurden, berechtigen zu 300 Euro im Jahr. Die Einzahlungen können als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Sofern diese Geltendmachung die Zulage übersteigt, wird die Zulage nicht gezahlt. Welche Art der Förderung günstiger ist, setzt das Finanzamt fest.

Bei Eigenheimrentendarlehen werden die Einzahlungen in den Vertrag nebst der Zuschüsse direkt zur Tilgung des Kredits genutzt. Auf einem sogenannten Wohnförderkonto wird der Vertrag hypothetisch weitergeführt. Die Einzahlungen werden mit 2,0 Prozent im Jahr verzinst. Die Fortführung ist im späteren Vertragsverlauf von Bedeutung: Geht der Eigenheimrentenvertrag in die Auszahlungsphase über, besteuert das Finanzamt die hypothetische Rente in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz des Vertragsinhabers. Stehen keine Vertragsguthaben mehr zur Verfügung, weil alle Mittel im Rahmen des Eigenheimrentendarlehens verwendet wurden, muss der Vertragsinhaber Zahlungen an das Finanzamt leisten. Dies impliziert, dass keine Leistungen mehr zur Verfügung stehen, die zur Deckung des Lebensunterhaltes im Ruhestand genutzt werden können. Wer sich für ein Eigenheimrentendarlehen entscheidet, sollte dies berücksichtigen und ggf. weitere Maßnahmen für die Altersvorsorge treffen.