Ein Darlehensnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die sich Geld oder eine Sache bei einem Darlehensgeber ausleiht – und dieses dann im vereinbarten Rahmen zurückzahlt. Meistens handelt es sich beim Darlehensgeber um eine Bank. Darlehen können aber auch von Privatpersonen gegeben werden.

Das Wort Darlehen hat sich aus „Darlehnen“ entwickelt, das sich aus dem Begriff „lehnen“ ableitet, dass im Mittelalter für leihen verwendet wurde. Bei einem Darlehen verleiht jemand etwas – und ein anderer leiht sich etwas. Dabei kann es sich um Sachen oder Geld handeln. Der Nehmer des Darlehens ist verpflichtet, das ausgeliehene Geld oder die ausgeliehene Sache wieder zurück zu geben. Ein anderes Wort für Darlehen ist „Kredit“. Beide Begriffe werden eigentlich als gleichbedeutend angesehen – wobei sich Darlehen meistens eher auf langfristige Kredite, wie z.B. Immobiliendarlehen bezieht.

Die Akteure und Bestandteile eines Darlehens und eines Kredits sind demnach immer gleich: Eine Bank oder ein Privatmensch gibt ein Darlehen an den Darlehensnehmer – und verlangt dafür in der Regel Zinsen. In einem Darlehensvertrag werden die Konditionen des Darlehens festgelegt. Bei einer sehr großen Geldsumme, wie z.B. einem Baudarlehen verlangt der Darlehensgeber zusätzlich Sicherheiten, wie z.B. ein Grundpfandrecht.

Dabei kann der Darlehensgeber ein Objekt vermarkten, wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Aber das ist schon eine drastische Form. Vor einer solchen Vermarktung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit einer solchen Situation umgegangen werden kann, die ja leicht durch Arbeitslosigkeit entstehen kann. Hier könnte z.B. die Darlehensraten für eine gewisse Zeit verringert oder ausgesetzt werden.