Die Bauhelferversicherung ist eine Versicherungspolice, die für den Fall von Schäden eintritt, die durch oder an privaten Bauhelfern, zum Beispiel Freunden und Verwandten des Bauherren, entstehende Schäden haftet. Dabei decken die Versicherungen im Regelfall sowohl Unfälle ab, bei denen die helfenden Personen zu Schaden kommen, als auch Ereignisse, bei denen durch die unterstützende Bautätigkeit Schäden am Vermögen Dritter oder dem des Bauherren entstehen.

Die Bauhelferversicherung ist als elementarer Schutz für nicht in gewerblichem Rahmen auf einer Baustelle tätige Personen zu verstehen, da die gesetzliche Unfallversicherung derlei Aktivitäten explizit aus ihrem Leistungskatalog ausschließt. In den meisten Fällen sind die Policen in einer Kombination mit anderen Versicherungen automatisch enthalten. Rohbauversicherungen und Bauherrenhaftpflichtversicherungen beispielsweise sind in der Regel mit dem Abschluss einer Bauhelferversicherung verbunden. Wollen Versicherungsnehmer auf den Teilschutz verzichten bzw. ihn anderweitig beziehen, muss meist ein gesonderter Versicherungsvertrag geschlossen werden.

Der Abschluss einer Bauhelferpolice wird von vielen Banken als Bedingung für die Ausreichung eines zur Erstellung von Wohnimmobilien ausgereichten Darlehens vorausgesetzt. Grund für die aus Sicht vieler Kreditinstitute unabdingbare Erfordernis der Police ist das Risiko eines Haftungsfalles zu Lasten des Bauherren und Darlehensnehmers, der dessen wirtschaftliche Existenz und damit die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Rückzahlung des Darlehens signifikant gefährden kann. Die meisten Policen schließen den Versicherungsschutz für eine unbegrenzte Zahl von Bauhelfern mit ein. Nur wenige Policen sehen eine Beschränkung der maximal am Bau beteiligten Privatpersonen vor.

Die Bauhelferversicherung darf keinesfalls verwechselt werden mit einer obligatorisch zu unterhaltenden Unfallversicherung für Bauarbeiter, die entgeltlich auf der Baustelle tätig sind. Diese sind durch die ausschließlich für private Akteure konzipierte Police in keinem Fall abgedeckt. Die Bauhelferversicherung verlangt bei bestimmten Arbeiten die Durchführung von Schutzmaßnahmen, deren Details in den Versicherungsbedingungen fixiert sind. Das Tragen eines Kopfschutzes im Innern eines Rohbaus beispielsweise kann Voraussetzung für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes und damit für den Eintritt der Assekuranz im Schadensfall sein.