Wird ein Darlehen über einen bestimmten Betrag aufgenommen, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass die darlehensgebende Bank auch tatsächlich diesen Betrag an den Kreditnehmer auszahlt. Dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn sich der Auszahlungskurs auf 100 Prozent beläuft. Der Auszahlungskurs gibt den prozentualen Anteil des Darlehensbetrages an, der tatsächlich in bar ausgezahlt wird. Liegt dieser unter dem nominalen Darlehensbetrag, wird im Bankjargon von einem Damnum oder auch einem Disagio gesprochen. Bei den meisten Baufinanzierungen beläuft sich der Auszahlungskurs auf 100 Prozent. Dies ist insbesondere dann üblich, wenn ein Kredit von einer Privatperson aufgenommen wird und der Finanzierung einer zur Selbstnutzung bestimmten Immobilie dient. Bei Immobilien, die nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer, sondern vielmehr der Vermietung an Dritte dienen, wird häufiger ein Auszahlungskurs unter 100 Prozent vereinbart. Dies liegt in steuerlichen Umständen berücksichtigt: Das Damnum kann sofort steuermindernd geltend gemacht werden, sodass die Steuerlast des Kreditnehmers im Jahr der Darlehensaufnahme sinkt.

Der Auszahlungskurs wirkt sich auf den effektiven Jahreszins eines Darlehens aus. Insbesondere führt ein Kurs unter 100 Prozent zu einer großen Abweichung zwischen Nominal- und Effektivzins. Wird ein Darlehen nicht zu 100 Prozent ausbezahlt und bezieht sich der Nominalzins dennoch auf das gesamte nominale Darlehen, muss der Kreditnehmer Zinsen auch für die Teile des Darlehens zahlen, die gar nicht ausbezahlt worden sind. Deshalb steigt in diesen Fällen der Effektivzins signifikant an. Kreditnehmer können sich in den meisten Fällen, in denen sie mit einer deutlichen Diskrepanz zwischen Nominal- und Effektivzins konfrontiert werden, darauf verlassen, dass das Darlehen mit einem Auszahlungskurs unter 100 Prozent ausgereicht wird. Das gilt z.B. auch für bestimmte Kredite aus Darlehensprogrammen der öffentlichen Hand, wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Damnum dient dabei dazu, besonders förderungswürdige Vorhaben durch eine 100prozentige Auszahlung besserzustellen, ohne unterschiedliche Zinssätze festlegen zu müssen.