Möglichkeiten, sich den Traum von den eigenen vier Wänden durch die Bundesregierung bezuschussen zu lassen, gibt es seit der Abschaffung der Eigenheimzulage nicht mehr viele. Zwar wird mit Hilfe des Wohn-Riesters eine neue Chance für den privaten Wohnungsbau dazu kommen, allerdings wird so mancher Hausbesitzer den umfangreichen staatlichen Förderungen nachtrauern. Speziell junge Familien sind von dieser Problematik betroffen. Dabei existiert in Deutschland noch eine weitere Form, wie sich ein Teil der Finanzen für das neue Eigenheim aus öffentlichen Mitteln realisieren lässt – die sogenannte Wohnungsbauprämie.

Dieser Zuschuss kann bereits vor dem ersten Spatenstich in Anspruch genommen werden, denn er fließt dem zukünftigen Eigenheimbesitzer noch während der Sparphase zu. Leider kann die Wohnungsbauprämie nicht mit der alten Eigenheimzulage mithalten, da die Grundförderung für Alleinstehende bei maximal 45,06 Euro liegt (8,8% der Sparleistung), was vielen lediglich als Tropfen auf den heißen Stein erscheint. Handelt es sich bei den Sparern dagegen um ein Ehepaar, so verdoppelt sich die Grundförderung. In diesem Fall legt die Bundesregierung also mehr als 90 Euro auf die Sparbemühungen drauf. Neben einem Bausparvertrag, der sicher den meisten Bundesbürgern als Erstes als Förderinstrument einfällt, kann die Wohnungsbauprämie aber auch auf andere Leistungen, die später der Baufinanzierung dienen sollen, gewährt werden. Hierzu zählen unter anderem auch Guthabenzinsen auf Kapitalanlagen.

Allerdings kommen nicht alle Teile der Bevölkerung in den Genuss der Bauprämie. Schließlich richtet sich die Unterstützung der Bundesregierung vor allem an einkommensschwächere Schichten. Liegt bei Paaren, die zusammen veranlagt werden, das Einkommen oberhalb der Grenze von 51.200 Euro pro Jahr, so müssen diese leider auf die Wohnungsbauprämie verzichten. Glücklicherweise wirken sich Kinder in diesem Zusammenhang positiv aus, da sich das zu versteuernde Einkommen, welches letzten Endes die Bemessungsgrundlage bildet, jeweils um 5,808 Euro pro Kind reduziert. Kindereiche Familien werden an dieser Stelle also eindeutig bevorzugt. Zudem sollte der Zeitraum des Ansparens mindestens sieben Jahre betragen, da ansonsten die Prämie wieder zurückgezahlt werden muss.

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