Die Sturmversicherung ist neben der Feuerversicherung und der Leitungswasserversicherung ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie versichert den Besitzer einer Immobilie gegen Schäden an seinem Objekt, die durch Sturm und Hagel entstehen. Ein Sturm ist dabei definiert als eine Luftbewegung mit mindestens Windstärke 8. Hagel ist nicht genauer definiert. Die Police erfordert im Falle eines Sturmschadens den Nachweis, dass tatsächlich ein Sturm stattgefunden hat. Dieser Nachweis kann entweder durch Aufzeichnungen von Wetterstationen, die in der Nähe des beschädigten Objektes befindlich sind oder aber durch Beschädigungen an umliegenden Gebäuden erbracht werden. Die Sturmversicherung ist aufgrund des potenziell großen Finanzvolumens, das ein Schaden durch starken Wind annehmen kann, unerlässlich und wird von Banken bei der Vergabe von Krediten zwecks der Immobilienfinanzierung zwingend vorausgesetzt.

Der Leistungsumfang einer Sturmversicherung kann grundsätzlich zwischen den einzelnen Anbietern auf dem Markt variieren, schließt jedoch bestimmte Sachverhalte immer mit ein. So zahlt die Police Schadenminderungskosten und übernimmt die Kosten für notwendige Aufräum- und Abbruchkosten. Kann eine Immobilie aufgrund eines großen Sturmschadens – z.B. aufgrund eines komplett abgedeckten Daches – vorübergehend nicht bewohnt werden und darüber hinaus nicht sachgerecht verschlossen werden, kommt die Versicherung auch für die Kosten der dann notwendigen Bewachung des Objektes auf.

Bei Gebäuden, die nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer sondern der Vermietung an Dritte dienen, kommt die Versicherung bei entsprechendem Einschluss in den Versicherungsvertrag auch für den Mietausfall auf, der entsteht, wenn ein Objekt zeitweise nicht bewohnt werden kann. Je nach Vertrag wird dabei entweder eine Pauschale gezahlt oder aber der tatsächliche Mietausfall berechnet. Weiterhin deckt die Sturmversicherung auf Wunsch auch die Kosten eines Sachverständigen ab, der den Schaden begutachtet und Empfehlungen an den Ombudsmann der Versicherung ausspricht, sofern um die Deckung eines Schadensfalls gestritten wird. Der Vergleich verschiedener Anbieter ist aufgrund des großen Marktes für Wohngebäudeversicherungen in Deutschland unbedingt zu empfehlen. Keinesfalls sollte vorbehaltlos das Angebot der darlehensgebenden Bank, das diese in Kooperation mit einer Assekuranz unterbreitet, angenommen werden.