Veräußert der Eigentümer einer Immobilie sein Objekt und erzielt er bei dem Verkauf einen Erlös, der größer ist als die Kosten, die bei Erwerb bzw. Bau angefallen sind, muss dieser Gewinn versteuert werden. Der Fiskus betrachtet Veräußerungsgewinne als in voller Höhe steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung des Objektes nicht mindestens 10 Jahre gelegen haben. Die steuerliche Behandlung gilt für selbstgenutzte Immobilien genauso wie für vermietete Objekte und betrifft auch offene wie geschlossene Immobilienfonds. Gewinne werden dabei mit dem persönlichen Steuersatz des Eigentümers versteuert, so dass sich die Belastung durch die Steuer nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen richtet.

Bei der Bemessung des Gewinns werden Erwerbsnebenkosten sowie Kosten, die den Erwerbskosten zuzurechnen sind, berücksichtigt. So können auch Aufwendungen, die in den ersten 12 Monaten nach Erwerb eines Objektes angefallen sind, dem Kaufpreis hinzugerechnet werden. Der Erlös indes ist um Kosten, die unmittelbar mit der Veräußerung zusammenhängen, zu mindern. Diese Kosten können beispielsweise für die Dienste eines Maklers, der bei der Platzierung der Immobilie im Markt behilflich ist, anfallen. Auch Anzeigen in der Zeitung, die auf den Verkauf aufmerksam machen und die Zahl der Interessenten erhöhen sollen, können als Veräußerungskosten geltend gemacht werden und vermindern dadurch die zu zahlende Steuer.

Die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien-Transaktionen hat sich auch durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 nicht verändert. Auch Immobilienfonds sind von der Regelung zur Spekulationsfrist betroffen und müssen Gewinne aus dem Handel mit Objekten versteuern, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Im Vergleich zu anderen Fonds sind Immobilienfonds dadurch jedoch besser gestellt: Aktien- und Rentenfonds müssen Gewinne immer versteuern, auch wenn zwischen Erwerb und Veräußerung zehn Jahre oder mehr lagen. Aus diesem Grund gelten Immobilien – sei es als Direktinvestment oder als Fonds -als steuerlich attraktiver als andere Anlageformen.