Als Spekulationsfrist versteht sich ein steuerlich relevanter Zeitabschnitt, dessen Überschreiten es Eigentümern von Immobilien ermöglicht, Veräußerungsgewinne steuerfrei zu vereinnahmen. In Deutschland beträgt diese Frist für Immobilien zehn Jahre. Die Spekulationsfrist wird dabei durch die Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.01.09 nicht tangiert und bleibt auch weiterhin bestehen. In Anspruch nehmen können diese Frist alle Eigentümer von Immobilien; private Veräußerungen sind dabei ebenso nach Ablauf von zehn Jahren steuerfrei wie Veräußerungen, die von offenen Immobilienfonds getätigt werden. Der Beginn der Frist ist der Tag, an dem die Grunderwerbssteuer an die öffentliche Hand abgeführt und der Eintrag ins Grundbuch vollzogen wurde.

Die Bemessungsgrundlage für Veräußerungsgewinne ist grundsätzlich die Differenz zwischen Erwerbskosten und Veräußerungserlös, wobei Anschaffungsnebenkosten wie die Maklercourtage oder die Notargebühren für die Übereignung des Objekts und seine Eintragung ins Grundbuch geltend gemacht werden können. Auch Modernisierungsmaßnahmen, die binnen drei Jahren nach dem Erwerb durchgeführt werden und zu einer Verbesserung des Wohnwertes eines Objektes führen, werden steuerlich den Anschaffungsnebenkosten zugerechnet und sind demnach für die Bemessung des Veräußerungsgewinns relevant.

Private Bauherren und Eigentümer sind grundsätzlich gut beraten, die Spekulationsfrist zu beachten, wobei die Relevanz aufgrund der seit geraumer Zeit stagnierenden Immobilienpreise von überschaubarem Ausmaß ist: Insbesondere in ländlichen Gebieten können viele Objekte aufgrund der strukturellen Wirtschaftslage und der demographischen Entwicklung in der Regel nicht mit einem Profit im Markt untergebracht werden.

Fällt Spekulationssteuer an, so wird diese anhand des persönlichen Steuersatzes des Verkäufers bemessen, so dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz ansteigt. Eine pauschale und vom Einkommen unabhängige Besteuerung, wie sie bei anderen Vermögenswerten ab dem nächsten Jahr in Gestalt der Abgeltungssteuer erfolgt, findet nicht statt.

Der Gesetzgeber hat die Spekulationssteuer eingeführt, um Blasenbildung auf dem deutschen Immobilienmarkt und die damit verbundene Präsenz spekulativer Interessen zu unterbinden. Durch die 10jährige Frist können insbesondere kurzfristige Absichten eingeschränkt werden.