Der Selbstbehalt ist eine im Rahmen der Finanzkalkulation einer Immobilienfinanzierung zu ermittelnde Größe, die das verfügbare Einkommen eines Haushaltes angibt, das nach Abzug von Kapitaldienst, Nebenkostenpauschale sowie allen anderen fixen Verpflichtungen (Ratenkredite, zwingend notwendige Mobilfunkverträge) zur Verfügung steht und die laufenden Lebenshaltungskosten deckt. Der wesentliche Sinn der Berechnung des Selbstbehaltes liegt in dem Versuch, eine zu starke Belastung des Kreditnehmers durch die Immobilienfinanzierung zu verhindern. Wie groß der Selbstbehalt ist, hängt von der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen sowie den örtlichen Lebenshaltungskosten ab. Eine vierköpfige Familie sollte nach Abzug aller Verpflichtungen über 1200 Euro im Monat verfügen können.

Der Selbstbehalt ist bei der Finanzplanung unbedingt zu beachten und sollte wie eine fixe Ausgabe behandelt werden. Häufig wird bei der Kalkulation ein zu niedriger Geldbedarf für die Lebenshaltungskosten eingerechnet, wodurch sich im schlimmsten Fall ein chronischer finanzieller Engpass ergibt. Die im obigen Beispiel errechneten 1.200 Euro sind dabei sehr knapp bemessen und bedingen einen zurückhaltenden Lebensstil. Angesichts des Umstandes, dass die Tilgung eines Hypothekenkredites sich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten hinziehen kann, sollte der eigene präferierte Lebensstil unbedingt mit dem kalkulierten Selbstbehalt abgeglichen werden.

Ändern sich im Zeitverlauf die persönlichen Rahmenbedingungen, kann eine Anpassung des Geldbedarfs erforderlich sein. Muss beispielsweise ein zusätzliches Kind versorgt werden, empfiehlt sich eine Anpassung der Tilgungsleistung, um zusätzliches verfügbares Einkommen frei zu machen. Je größer die Unsicherheit über die künftige Lebenssituation ist, desto wichtiger ist es, flexible Kreditmodelle zu wählen, die eine Reduktion der Tilgungsleistungen durch eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Verschiebung auf spätere Zeitpunkte ermöglichen.

In der Regel werden die Preissteigerungen durch die allgemeine Teuerungsrate nicht in den Selbstbehalt mit einbezogen. Dies kann mit andauerndem Zeitverlauf dann problematisch sein, wenn der Geldentwertung kein Ausgleich durch ansteigende Löhne oder anderweitige Zusatzeinkünfte des Darlehensnehmers entgegensteht.