Im Rahmen eines Kreditantrages verlangen Banken von Verbrauchern eine Reihe von Informationen, die dazu dienen, die Kreditwürdigkeit sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit eines potenziellen Darlehensnehmers einzuschätzen und die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Kreditvergabe zu erleichtern. Im Rahmen der Selbstauskunft erteilt ein Antragsteller der Bank Informationen zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Wird eine detaillierte Selbstauskunft eingeholt, werden in der Regel sehr viele Informationen abgefragt. So müssen Antragsteller beispielsweise detaillierte Auskünfte zu ihrem Vermögen sowie zu ihren Verbindlichkeiten geben. Zum Vermögen werden dabei alle Vermögensgegenstände gezählt, etwa Aktien, Renten oder andere Wertpapiere sowie Immobilien oder Anteile an Unternehmen oder Bankguthaben. Zu den Verbindlichkeiten zählen bestehende Ratenkredite und Hypothekenfinanzierungen, Salden auf Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion, Verbindlichkeiten beim Versandhaus, die in Raten gezahlt werden sowie in Anspruch genommene Dispositionskredite.

Die Verbindlichkeiten werden vom Vermögen subtrahiert und es ergibt sich der Vermögensstatus des Antragstellers. Dieser kann positiv oder negativ sein und ist für sich genommen kein entscheidender Grund für die Vergabe eines grundpfandrechtlich besicherten Darlehens. Einzige Ausnahme: Erscheint die Verschuldung des Antragstellers aus Sicht der Bank inakzeptabel hoch, führt dies in der Regel zu einer Ablehnung des Kreditgesuchs. Dabei ist insbesondere die Höhe der laufend für die Schuldentilgung zu entrichtenden Mittel von Bedeutung, da an diesen die Fähigkeit des Antragstellers zum Leisten des Kapitaldienstes gemessen wird.

In der Selbstauskunft gibt der Antragsteller insbesondere auch Auskunft über die Art und die Höhe seines Einkommens. Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit sowie solche aus selbstständiger Tätigkeit werden dabei ebenso erfasst wie solche aus Vermögen (wie Miete, Dividenden, Zinsen, etc.). Reicht das Einkommen aus Sicht der Bank zur Leistung des Kapitaldienstes aus und wird es auch nicht durch andere Belastungen wie etwa die Schuldentilgung geschmälert, steht zumindest im Hinblick auf die Selbstauskunft der Kreditvergabe in der Regel nichts mehr im Wege.