Als Rücklagen werden ganz allgemein Ersparnisse bezeichnet, die zu einem bestimmten Zweck oder aus einer bestimmten Absicht heraus entweder gebildet worden sind oder aber gebildet werden. Im Bereich der privaten Baufinanzierungen werden Rücklagen von Eigentümern nach Beginn der Tilgung gebildet, um im Zeitverlauf notwendige Reparaturen durchführen zu können, ohne einen zusätzlichen Kredit aufnehmen zu müssen. Auch die langfristige Bildung von Rücklagen mit dem Ziel, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, ist regelmäßig Gegenstand bei der Konzeptionierung einer Baufinanzierung. Rücklagen werden aus dem laufenden Einkommen gebildet und sind deshalb bei der Budgetrechnung als Kosten anzusetzen.

Der Verzicht auf die Bildung von Rücklagen kann für Eigentümer nachteilhaft sein. Insbesondere dann, wenn größere Ausgaben anfallen, wie etwa die Dämmung des Hausdaches oder der Einbau neuer Fenster, und zum betreffenden Zeitpunkt das zur Immobilienfinanzierung aufgenommene Darlehen nur geringfügig abbezahlt ist (dies ist bei annuitätischen Tilgungsverläufen aufgrund des in den ersten Jahren sehr hohen Zinsanteils häufig der Fall) können zusätzliche Fremdmittel häufig nur zu sehr schlechten Konditionen erschlossen werden, wodurch sich die Tilgung aller Verbindlichkeiten deutlich verzögert und die Gesamtkosten der Finanzierung steigen.

Rücklagen sollten unabhängig von der Ansparung für bauliche Maßnahmen auch für anderweitige Ausgaben, die nicht vorhersehbar sind, gebildet werden und stehen im besten Fall bereits am Tag der Auszahlung des Kredits in ausreichender Menge zur Verfügung. Muss beispielsweise eine neue Waschmaschine angeschafft werden oder bedarf das Auto einer zwingenden Reparatur, müssen diese Ausgaben abzudecken sein, ohne dass die pünktliche Zahlung der Kreditrate in Gefahr gerät. Andernfalls drohen Mahngebühren und Verzugszinsen oder –im schlimmsten Fall und bei andauerndem Verzug – die Kündigung der Hypothek.

Als Faustregel gilt, dass für Rücklagen, die der Finanzierung von Instandsetzungen oder Reparaturen dienen, ein halbes Prozent des Gebäudewertes im Jahr zurückgelegt werden sollen. Rücklagen, die der Deckung unvorhergesehener Ausgaben dienen, sollten in etwa das Haushaltsbudget eines Monats umfassen.