Als Risikoversicherungen werden Versicherungen bezeichnet, die den Versicherungsnehmer bei Eintritt bestimmter Umstände durch Geldleistungen entschädigen. Es kann sich bei einer Risikoversicherung um eine Risikolebensversicherung ebenso handeln wie um eine private Haftpflicht- oder eine Unfallversicherung. Auch bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Police mit reinem Risikocharakter. Das Gegenstück zu Risikoversicherungen sind Versicherungen mit Vorsorgecharakter wie etwa Kapitallebens- und Rentenversicherungen.

Risikoversicherungen sind für Eigentümer von Immobilien unerlässlich. Das gilt insbesondere dann, wenn das Objekt durch einen Kredit finanziert wird. Dann nämlich müssen nicht nur Schäden am Objekt durch geeignete Versicherungen abgedeckt sein, sondern auch das Einkommen, mit dem der Kredit finanziert wird. Schäden an Immobilien werden durch die Wohngebäudeversicherung versichert, die unter anderem dann zahlt, wenn das Objekt durch Feuer, Leitungswasser oder Hagelschlag Schaden nimmt. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist nicht nur außerordentlich empfehlenswert, sondern in der Regel auch Voraussetzung für die Zustimmung einer Bank zur Finanzierung.

Die Wohngebäudeversicherung wird in Kombination mit einer Rohbauversicherung abgeschlossen, die den unfertigen Bau vor Schäden schützt und bei Fertigstellung endet bzw. in die Wohngebäudeversicherung übergeht. Eine sehr wichtige Versicherung ist die Risikolebensversicherung, die der Hauptverdiener einer Familie stets abschließen sollte. Die Police zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen und schützt diese somit vor den wirtschaftlichen Konsequenzen, die das Ableben des Hauptverdieners nach sich ziehen kann. Der Versicherungsschutz sollte erst dann enden, wenn der Kredit vollständig zurückbezahlt ist und auch anderweitig für ein ausreichendes Auskommen gesorgt ist. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zum Repertoire verantwortungsbewusster Kreditnehmer: Sie zahlt eine Rente, wenn wegen Krankheit und Unfall kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.

Die Kosten von Risikoversicherungen richten sich nach den vereinbarten Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls und verschiedenen individuellen Merkmalen des Versicherungsnehmers, wie etwa Alter und Geschlecht. Sie können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.