Als Riester-Bausparvertrag wird ein Bausparvertrag bei einer Bausparkasse bezeichnet, mit dem die staatliche Förderung im Rahmen der Eigenheimrente genutzt werden kann. Das Modell steht seit dem Jahr 2008 zur Verfügung und versteht sich als Erweiterung der staatlichen Riester-Rente. Die Förderung setzt sich aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen. Zum einen können die Einzahlungen in einen Riester-Bausparvertrag in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Maximal kann ein Alleinstehender so 2100 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Bei gemeinsam veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 4200 Euro im Jahr. Der zweite Baustein der Förderung ist die direkte Bezuschussung des Riester-Bausparvertrages durch den Staat. Sie besteht aus einer Grund- und ggf. einer Kinderzulage. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage wird für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt und richtet sich der Höhe nach am Alter das Nachwuchses aus: Kinder die vor dem Jahr 2008 geboren wurden bzw. deren Eltern erhalten 185 Euro, bei Kindern, die nach 2007 zur Welt gekommen sind, beträgt die Zulage 300 Euro im Jahr. Die Förderung impliziert, dass die größten Vorteile für Vertragsinhaber mit einem hohen Einkommen realisierbar sind, weil diese einen hohen Grenzsteuersatz verzeichnen und so besonders viel sparen, wenn die Einzahlungen als Sonderausgabe bei der Steuer geltend gemacht werden. Riester-Bausparverträge sind in Deutschland weitaus weniger populär als klassische Riester-Verträge. Während von letzteren insgesamt rund 12,6 Millionen unterhalten werden (Stand: Oktober 2009), beläuft sich die Zahl der Riester-Bausparverträge auf gerade einmal rund 10.000. Riester-Bausparverträge ermöglichen es, schneller Eigenkapital anzusparen, weil durch die Steuererleichterungen und die Zuschüsse das verfügbare Einkommen steigt. Darüber hinaus kann die Förderung in der Darlehensphase auch direkt zur Tilgung des Bauspardarlehens genutzt werden. Je nach Einkommen und Zahl der Kinder wird das maximale Fördervolumen auf bis zu 50.000 Euro beziffert.