Als Restschuldversicherung wird eine Police bezeichnet, die ein aufgenommenes Darlehen im Fall des Eintritts bestimmter, im Versicherungsvertrag genau definierter Ereignisse entweder zeitweise oder vollständig tilgt. Insbesondere der Tod sowie die dauerhafte Berufsunfähigkeit des Darlehensnehmers sind dabei in der Praxis häufige Versicherungsfälle. Restschuldversicherungen werden immer in Kombination mit einem Darlehensvertrag abgeschlossen, verstehen sich jedoch als eigenständige Verträge.

Die Prämien für die Police werden in der Regel vollständig vorfinanziert und zusammen mit dem aufgenommenen Darlehen zurückbezahlt, so dass sich die laufenden Kosten des Kredites durch den Abschluss einer Restschuldversicherung erhöhen. Banken sind dabei gesetzlich verpflichtet, die Koste der Police und die des Darlehens transparent offenzulegen.

Je nach den im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen zahlt die Police entweder ausschließlich bei Tod oder Invalidität des Versicherungsnehmers den kompletten Darlehensbetrag zurück oder aber sie erstattet im Falle vorübergehender Berufsunfähigkeit für die Dauer des Ereignisses die anfallenden Raten und sichert den Versicherungsnehmer so gegen eine vorzeitige Darlehenskündigung aus wichtigem Grunde ab.

Einige Policen bieten neben dem Schutz gegen Tod und Berufsunfähigkeit auch eine Deckung der Forderungen aus dem Darlehensvertrag im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Diese Versicherungen sind mit dementsprechend höheren Prämien verbunden.

Für Bauherren stellt die Restschuldversicherung eine Alternative zur Risikolebensversicherung dar, mit der Angehörige gegen existenzielle wirtschaftliche Bedrohungen abgesichert werden können. Der Vorteil der Restschuldpolice ist dabei in der dynamischen Anpassung der Versicherungssumme an den valutierenden Kreditbetrag zu sehen, so dass sich die insgesamt zu leistenden Prämien im Vergleich zu einer Lebensversicherung reduzieren. Wird auf letztere verzichtet, sollten allerding zur Versorgung der Angehörigen weitere Mittel zur Verfügung stehen.

Stehen bereits vor Abschluss des Darlehensvertrages ausreichende Policen zum Schutz Angehöriger im Falle des Ablebens des Kreditnehmers zur Verfügung, sollte aus Kostengründen auf den Erwerb einer Restschuldversicherung verzichtet werden. Es sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich das wirtschaftliche Interesse der Kreditinstitute an dem Abschluss der Policen erwähnt.