Die Privatinsolvenz ist das letzte Mittel für Verbraucher, sich von einer zu großen Schuldenlast zu befreien. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit seit einigen Jahren vor. Schuldner, die aus eigener Kraft ihre Verbindlichkeiten nicht mehr decken können, stellen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. Dieses sieht dann vor, dass für einen Zeitraum von sechs Jahren alle Einkünfte des Schuldners, die die Pfändungsfreigrenzen übersteigen, an die Gläubiger gezahlt werden. Das Gericht setzt dabei wie auch bei gewöhnlichen Insolvenzverfahren üblich einen Schlüssel fest, der sich aus den von Gläubigern mitgeteilten Forderungen ergibt. Die Pfändungsfreigrenze beläuft sich für Alleinstehende ohne Kinder auf knapp 1.000 Euro im Monat. Einkünfte bis zu diesem Niveau gelten als Existenzminimum und werden nicht gepfändet. Nach Ablauf der sechs Jahre – diese Zeit wird auch als Wohlverhaltensperiode bezeichnet – werden dem Schuldner seine noch bestehenden Verbindlichkeiten per Gerichtsbeschluss erlassen. Er ist dann wieder schuldenfrei.

Die Privatinsolvenz wird in Deutschland immer häufiger genutzt, weil eine wachsende Zahl der Haushalte überschuldet ist. Ein Grund dafür sind Immobilienfinanzierungen, die entweder das Budget der Eigentümer von vornherein gesprengt haben oder aber die wegen eines Arbeitsplatzverlustes oder wegen Scheidung nicht planmäßig verlaufen sind.

Wer eine Immobilie finanziert, kann das Risiko einer Überschuldung durch eine sorgfältige Planung und Konzeption seines Vorhabens minimieren. Ein ganz wesentlicher Baustein sicherer Finanzierungen ist ein möglichst großer Eigenkapitalanteil. Dieser sollte mindestens zehn Prozent der Investitionskosten betragen. Darüber hinaus sollten Verbraucher auch die Erwerbsnebenkosten aus eigener Tasche finanzieren. Auch sollte eine finanzielle Reserve bereitstehen, mit der vorübergehende Engpässe überbrückt werden können. Als Faustregel gilt, dass auch bei einem vollständigen Wegfall des Einkommens mindestens drei Monate lang neben den sonstigen Lebenshaltungskosten auch der Kapitaldienst für die Immobilienfinanzierung gedeckt werden können sollte. Die Privatinsolvenz sollte nur das allerletzte Mittel sein, weil sie aufgrund der langen Zeitspanne die gesamte Finanz- und Vermögensplanung durcheinander bringt.