Pfandbriefe sind in erster Linie Schuldverschreibungen, die gern als sehr sichere Anlagemöglichkeit genutzt werden. Als besonders sicher gelten die nur über zertifizierte Banken erhältlichen Anleihen, da sie über eine Deckungsmasse verfügen, die beispielsweise aus grundpfandrechtlich besicherten Darlehen wie etwa Baufinanzierungsdarlehen besteht. Vorgenommen wird die Zertifizierung nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie erlaubt es Banken mittels Lizenzen, Anleihen zur Refinanzierung ihrer Kredite zu veräußern.
Pfandbriefe verfügen in der Regel über eine relativ lange Laufzeit von etwa fünf bis zu dreißig Jahren. Sie werden an der Börse gehandelt. Zum Ende der Laufzeit eines Pfandbriefes wird er zum vollen Nennwert eingelöst. Während der Laufzeit ist es jedoch auch jederzeit möglich, den Pfandbrief zu kaufen oder zu verkaufen – allerdings zum tagesaktuellen Kurs.

Bau- und Immobilienfinanzierer beschaffen sich mittels der Pfandbriefe frisches Kapital, indem sie sie an der Börse anbieten. Die Grundschulden dienen als Sicherheit, weshalb auch nur mit erstrangigen Hypotheken gehandelt wird. Muss die Bank Insolvenz anmelden, gehen die Pfandbriefe nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern sie gehen an ihren Inhaber über.

Im Klartext bedeutet dieses Vorgehen für Bauherren: Es ist durchaus möglich, dass ihr Baudarlehen zur Besicherung einer Anleihe dient. Geht ihr Baufinanzierer insolvent, ist er plötzlich nicht mehr derjenige, der erstrangig im Grundbuch eingetragen ist, sondern dann nimmt der aktuelle Inhaber des Pfandbriefes diese Stelle ein – ein privater Anleger, beispielsweise, ein Investmentfonds, in jedem Fall eine Person oder Institution, die der Bauherr bisher nie gesprochen oder getroffen hat. Natürlich ist den meisten Bauherren diese Situation nicht geheuer und vor allem seit der Banken- und Hypothekenkrise 2008 in den USA und Spanien mehren sich die Bedenken vieler Häuslebauer. Einige Banken haben deshalb bereits reagiert und sichern ihren Kunden vertraglich zu, dass ihre Darlehen nicht zu einer solchen Besicherung herangezogen werden.