Ein Mieterdarlehen kann an die Stelle einer vom Mieter an den Vermieter gezahlten Mietkaution treten. Es handelt sich dabei um eine Vorauszahlung der Miete. Die Rückzahlung des Mieterdarlehens durch den Vermieter erfolgt durch Verrechnung mit den fälligen Mietzahlungen. Ein Mieterdarlehen ist letztlich nichts anderes als ein zeitlicher Vorzug der Mietzahlungen. Der Mieter zahlt beim Einzug drei Monatsmieten an den Vermieter und entrichtet dann jeden Monat eine weitere Mietzahlung. Er ist dann mit seinen Zahlungen immer drei Mieten voraus. Dieser Vorsprung dient dem Vermieter als Sicherheit. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die durch ein Mieterdarlehen gewährte Sicherheit nicht über drei Nettomonatsmieten hinausgehen kann. Dadurch soll eine zu einseitige Belastung des Mieters verhindert werden.

Mieterdarlehen werden in der Regel nicht verzinst. Damit ergibt sich eine Abweichung zur Mietkaution. Bei dieser ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Vermieter für eine angemessene Verzinsung zu sorgen hat. Als angemessen gilt dabei ein Zinssatz, der den durchschnittlichen Konditionen für Termineinlagen mit einer Fälligkeit von drei Monaten entspricht. Mieterdarlehen werden relativ selten als Alternative zur Mietkaution gewählt. Dies liegt jedoch weniger an der mangelnden Eignung als an der Unkenntnis vieler Verbraucher über das Bestehen dieser Möglichkeit. Das Mieterdarlehen bietet dem Vermieter eine ausreichende und auf die gesetzlichen Kündigungsfristen abgestimmte Sicherheit, sodass das Ausfallrisiko effektiv reduziert werden kann.

Das Mieterdarlehen ist eines der Instrumente, mit denen die Bonität eines Mieters vor der Unterschrift unter den Mietvertrag geprüft werden kann. Gehen die drei Monatsmieten auf dem Konto des Vermieters ein, kann sich dieser sicher sein, dass der Mieter über ein eigenes Bankkonto verfügt und in der Lage ist, vereinbarte Zahlungen zu leisten. In Kombination mit anderen Maßnahmen zur Mieterprüfung wie der Verbraucherauskunft und dem Einkommensnachweis eignet sich das Mieterdarlehen somit gut zur Sicherstellung der Ansprüche von Eigentümern gegenüber ihren Mietern.