Als Lastschrifteinzug wird ein elektronisches Verfahren im Zahlungsverkehr bezeichnet, bei dem fällige Beträge aus einem Vertragsverhältnis automatisch vom Girokonto des Schuldners abgebucht und dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden. Im Bereich der Baufinanzierung kommt der Lastschrifteinzug sehr häufig zur Anwendung: Die darlehensgebende Bank bucht dann einmal im Monat die fälligen Kreditraten vom Konto des Kreditnehmers ab. Sofern das Girokonto, von dem abgebucht wird, im selben Haus geführt wird wie das Darlehenskonto, wird der abgebuchte Betrag schlicht hausintern umgebucht.

Das Einziehen der fälligen Raten per Lastschrift setzt das explizite Einverständnis des Kreditnehmers sowie eine ausreichende Kontodeckung voraus. Das Einverständnis muss der Bank in schriftlicher Form erteilt worden sein und kann jederzeit – ebenfalls schriftlich – widerrufen werden. Der Widerruf der Einzugsermächtigung führt zur Aussetzung des Lastschrifteinzugs. Die fälligen Raten müssen dann auf anderem Wege – beispielsweise per Überweisung oder per Scheck – beglichen werden. Der Widerruf führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsziele. Ist das Konto nicht hinreichend gedeckt – wobei die Deckung sowohl aus Guthaben als auch aus vereinbarten Kreditlinien und genehmigten Überziehungen bestehen kann – wird die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst. Dies führt zu einem Zahlungsverzug des Schuldners.

Lastschriften können vom Kontoinhaber selbst widerrufen werden, auch wenn die Abbuchung bereits erfolgt ist. Dazu muss binnen sechs Wochen nach Abbuchung eine entsprechende Weisung an die Bank ergehen. Diese kann schriftlich, telefonisch oder online erteilt werden. Der Widerspruch des Kunden wird seitens der Bank nicht weitergehend geprüft und die Lastschrift wird zurückgebucht. Der Betrag wird dabei dem Konto des Schuldners in der Regel sofort wieder gutgeschrieben. Auch erfolgt die Rückbuchung zum Wertstellungsdatum, d.h. der Kontoinhaber ist so gestellt, als wenn die Lastschrift nie eingereicht worden wäre und erleidet keinen Nachteil in Form entgangener Guthabenzinsen oder gezahlter Sollzinsen. Der Lastschrifteinzug stellt heute die gängige Praxis bei Immobilienkrediten dar und wird von fast allen Banken, die Baufinanzierungen anbieten, praktiziert.